Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 53 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Kommunen bei der Reduzierung des Endenergieverbrauchs und der Umstellung auf klimaneutrale Energieversorgung.
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Gemeindeverbände.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Die Kommunen müssen bestimmte Anforderungen zur Erstellung von Gebäudesteckbriefen und zur Einführung eines Kommunalen Energiemanagements erfüllen.
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Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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