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Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Kommunen bei der Reduzierung des Endenergieverbrauchs und der Umstellung auf klimaneutrale Energieversorgung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Gemeindeverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm 'Klimaschutz-Plus für Kommunen/Teil 2 Strategische Maßnahmen' sollen Investitionen zur Sanierung kommunaler Gebäude gefördert werden. Ziel ist es, bis 2040 eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung zu erreichen. Gefördert werden unter anderem die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen, die Erstellung von Gebäudesteckbriefen und die Einführung eines Kommunalen Energiemanagements.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Die Kommunen müssen bestimmte Anforderungen zur Erstellung von Gebäudesteckbriefen und zur Einführung eines Kommunalen Energiemanagements erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag,Dokumente zur Bilanzierung,Steckbriefe für kommunale Gebäude

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen

Wer kann Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen beantragen?

Kommunen und Gemeindeverbände

Wer ist Fördergeber von Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

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Baden-Württemberg