Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Kommunen bei der Reduzierung des Endenergieverbrauchs und der Umstellung auf klimaneutrale Energieversorgung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Die Kommunen müssen bestimmte Anforderungen zur Erstellung von Gebäudesteckbriefen und zur Einführung eines Kommunalen Energiemanagements erfüllen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,Dokumente zur Bilanzierung,Steckbriefe für kommunale Gebäude
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen
Wer kann Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen beantragen?
Kommunen und Gemeindeverbände
Wer ist Fördergeber von Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen?
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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