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Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt Kommunen bei der Reduzierung des Endenergieverbrauchs und der Umstellung auf klimaneutrale Energieversorgung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunen und Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm 'Klimaschutz-Plus für Kommunen/Teil 2 Strategische Maßnahmen' sollen Investitionen zur Sanierung kommunaler Gebäude gefördert werden. Ziel ist es, eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung bis 2040 zu erreichen. Gefördert werden unter anderem die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen, die Erstellung von Gebäudesteckbriefen und die Einführung eines Kommunalen Energiemanagements.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Die Kommunen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um gefördert zu werden, darunter die Erstellung von Gebäudesteckbriefen für mindestens zehn kommunale Gebäude.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular,Dokumente zur Bilanzierung,Steckbriefe für kommunale Gebäude
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen
Wer kann Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen beantragen?
Kommunen und Gemeindeverbände
Wer ist Fördergeber von Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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