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Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt Kommunen bei der Reduzierung des Endenergieverbrauchs und der Umstellung auf klimaneutrale Energieversorgung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen und Gemeindeverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm 'Klimaschutz-Plus für Kommunen/Teil 2 Strategische Maßnahmen' sollen Investitionen zur Sanierung kommunaler Gebäude gefördert werden. Ziel ist es, eine netto-treibhausgasneutrale Kommunalverwaltung bis 2040 zu erreichen. Gefördert werden unter anderem die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen, die Erstellung von Gebäudesteckbriefen und die Einführung eines Kommunalen Energiemanagements.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Die Kommunen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um gefördert zu werden, darunter die Erstellung von Gebäudesteckbriefen für mindestens zehn kommunale Gebäude.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Dokumente zur Bilanzierung,Steckbriefe für kommunale Gebäude

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Häufige Fragen zu Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen

Wer kann Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen beantragen?

Kommunen und Gemeindeverbände

Wer ist Fördergeber von Klimaschutz-Plus 2025 - Teil 2: Strategische Maßnahmen?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

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