Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen
Förderung zur Sanierung kommunaler Gebäude zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen.
Antragsberechtigt sind: Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- oder Landkreise) in Baden-Württemberg.
Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 1.500.000 €.
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Vorhabensbeginn.
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Antragsberechtigt sind nur Kommunen in Baden-Württemberg, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden.
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Jetzt Projekt prüfenKommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- oder Landkreise) in Baden-Württemberg
Förderbetrag: 5.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 25 %.
Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Vorhabensbeginn.
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
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