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Antrag möglichZuschuss

Klimaschutz-Plus 2025 – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 54 Tagen

Förderung zur Sanierung kommunaler Gebäude zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- oder Landkreise) in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Sanierung kommunaler Gebäude, um die Energieeffizienz zu erhöhen und die CO2-Emissionen zu senken. Gefördert werden die energetischen Sanierungen an der Gebäudehülle von Verwaltungsgebäuden sowie die Sanierungen von Schulgebäuden, wenn dabei besondere Effizienzstandards erreicht werden. Der BW-Bonus zur Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet einen Zuschuss von 25% der förderfähigen Ausgaben. Für Schulgebäude gibt es zusätzliche Boni bei Erreichen bestimmter Standards.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 1.500.000 €.

Frist und Status

Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Vorhabensbeginn.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind nur Kommunen in Baden-Württemberg, die nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Zuwendungsbescheid

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Häufige Fragen zu Klimaschutz-Plus 2025

Wer kann Klimaschutz-Plus 2025 beantragen?

Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- oder Landkreise) in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Klimaschutz-Plus 2025?

Förderbetrag: 5.000 € – 1.500.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Klimaschutz-Plus 2025 beantragen?

Antragstellung innerhalb von 12 Monaten nach Vorhabensbeginn.

Wer ist Fördergeber von Klimaschutz-Plus 2025?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 1.500.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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