Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden in Deutschland.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Einzelunternehmer, juristische Personen des Privatrechts, soziale Organisationen und Vereine..
Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Antragsteller müssen in klimafreundliche Neubauten investieren und die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Effizienzstufen erfüllen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Einzelunternehmer, juristische Personen des Privatrechts, soziale Organisationen und Vereine.
Förderbetrag: bis 10.000.000 €.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.
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