VeröffentlichtDarlehen

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderkredit für den klimafreundlichen Neubau und Erstkauf von Nichtwohngebäuden in Deutschland.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, juristische Personen des Privatrechts, soziale Organisationen und Vereine..

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt den Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland. Gefördert werden verschiedene Effizienzstufen, die spezifische Anforderungen an Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen erfüllen müssen. Die Förderung umfasst auch die Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 10.000.000 €.

Frist und Status

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen in klimafreundliche Neubauten investieren und die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Effizienzstufen erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Baugenehmigung,Nachhaltigkeitszertifikat,Lebenszyklusanalyse

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude

Wer kann Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, juristische Personen des Privatrechts, soziale Organisationen und Vereine.

Wie hoch ist die Förderung bei Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?

Förderbetrag: bis 10.000.000 €.

Bis wann kann man Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude beantragen?

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wer ist Fördergeber von Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 10.000.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit