Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen
Förderung für die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) durch Zuschüsse.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Eigenanteil an der Finanzierung, Maßnahmen müssen von zuständigen Kammern befürwortet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten
Wer kann Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten beantragen?
Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten?
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 65 %.
Bis wann kann man Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten beantragen?
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten?
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 50.000 €
- Förderquote
- 65 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit