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Antrag möglichZuschuss

Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 16 Tagen

Förderung für die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände.

Was wird gefördert?

Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen, können einen Zuschuss für Vorhaben zur Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) erhalten. Gefördert werden Anpassungen der Ausstattung, Aus- oder Umbauten, Modernisierungen sowie die Umstrukturierung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur. Der Zuschuss kann Investitionen in notwendige Infrastruktur wie Werkstätten und Unterrichtsräume finanzieren. Die Maßnahmen müssen durch die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer sowie durch die kofinanzierende Bundesstelle befürwortet werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Eigenanteil an der Finanzierung, Maßnahmen müssen von zuständigen Kammern befürwortet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten

Wer kann Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten beantragen?

Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten beantragen?

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit

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