VeröffentlichtZuschuss

Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Förderung für die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) durch Zuschüsse.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände.

Was wird gefördert?

Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen, können einen Zuschuss für Vorhaben zur Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) erhalten. Gefördert werden unter anderem die Anpassung der Ausstattung, Aus- oder Umbau, Modernisierung und Umstrukturierung der Infrastruktur. Der Zuschuss beträgt zwischen 65% und 80% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Standort und Art des Vorhabens. Ein Eigenanteil ist erforderlich, und die Maßnahmen müssen von den zuständigen Kammern befürwortet werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Eigenanteil an der Finanzierung, Maßnahmen müssen von zuständigen Kammern befürwortet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bei der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten

Wer kann Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten beantragen?

Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten?

Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 65 %.

Bis wann kann man Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten beantragen?

Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Zuschuss für überbetriebliche Berufsbildungsstätten?

Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 50.000 €
Förderquote
65 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit