Fördergeber: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Förderung für die Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) durch Zuschüsse.
Antragsberechtigt sind: Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände.
Die Förderquote beträgt 65 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 50.000 €.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
Eigenanteil an der Finanzierung, Maßnahmen müssen von zuständigen Kammern befürwortet werden.
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Jetzt Projekt prüfenTräger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände
Förderbetrag: ab 50.000 €. Förderquote: 65 %.
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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