Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Landentwicklung im ländlichen Raum durch Zuschüsse und Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen des Privatrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der Maßnahme.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung
Wer kann Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung beantragen?
Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen des Privatrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Wie hoch ist die Förderung bei Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung?
Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 75 %.
Bis wann kann man Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.
Wer ist Fördergeber von Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung?
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 70.000 €
- Förderquote
- 75 %
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Antragsfrist
- 30. Juni 2030
- Förderregion
- Bundesweit