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Antrag möglichZuschuss | Darlehen

Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen

Förderung von Maßnahmen zur Landentwicklung im ländlichen Raum durch Zuschüsse und Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen des Privatrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts können Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung erhalten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind unter anderem ländliche Wegenetzkonzepte, Umweltschutzmaßnahmen und Dorferneuerung. Für den Zwischenerwerb von Land für Flurbereinigungszwecke können Darlehen beantragt werden.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der Maßnahme.

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Häufige Fragen zu Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung

Wer kann Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung beantragen?

Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen des Privatrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung bei Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung?

Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 75 %.

Bis wann kann man Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.

Wer ist Fördergeber von Zuschüsse für Maßnahmen der Landentwicklung?

Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Nordrhein-Westfalen
  • → Fördermittel für Kommunen
  • → Förderung von Moorbodenschutzmaßnahmen
  • → Förderprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
  • → Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 70.000 €
Förderquote
75 %
Förderart
Zuschuss | Darlehen
Antragsfrist
30. Juni 2030
Förderregion
Bundesweit

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