Fördergeber: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 33 Tagen
Förderung von Maßnahmen zur Landentwicklung im ländlichen Raum durch Zuschüsse und Darlehen.
Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen des Privatrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Die Förderquote beträgt 75 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 70.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Voraussetzungen sind abhängig von der Art der Maßnahme.
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Jetzt Projekt prüfenGemeinden, Teilnehmergemeinschaften, natürliche und juristische Personen des Privatrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Förderbetrag: bis 70.000 €. Förderquote: 75 %.
Aktuelle Antragsfrist: 30. Juni 2030.
Fördergeber ist Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: nrwbank.
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