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Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW Bankengruppe

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung von zinsgünstigen Krediten für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude im Niedrigpreissegment.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen.

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Neubau oder den Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) von klimafreundlichen Wohngebäuden und Wohneinheiten im Niedrigpreissegment in Deutschland erhalten. Mitfinanziert werden: Bau und Kauf einschließlich Nebenkosten, Planung und Baubegleitung sowie die Erstellung der Lebenszyklusanalyse und der Lebenszykluskosten durch Experten für Energieeffizienz. Es gelten bestimmte Voraussetzungen, darunter die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes und eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.

Frist und Status

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.

Voraussetzungen

Das Wohngebäude muss nach Fertigstellung den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformulare,Unterlagen zur Finanzierung

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Häufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen

Wer kann Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen beantragen?

natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen?

Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen beantragen?

Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen?

Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 100.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit