Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung von zinsgünstigen Krediten für den Neubau oder Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude im Niedrigpreissegment.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 100.000 €.
Frist und Status
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Voraussetzungen
Das Wohngebäude muss nach Fertigstellung den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und eine Zweckbindungsfrist von 10 Jahren einhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformulare,Unterlagen zur Finanzierung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen
Wer kann Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen beantragen?
natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen?
Förderbetrag: bis 100.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen beantragen?
Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – Kommunen?
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 100.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit