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Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Kleingruppenförderprogramm unterstützt Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen bei der Teilnahme an Auslandsmessen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Das Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen bietet Unternehmen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an internationalen Messen zu erhalten. Ziel ist es, die Exportaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern und ihnen den Zugang zu neuen Märkten zu erleichtern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen

Wer kann Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen beantragen?

Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen

Wer ist Fördergeber von Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen