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Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung von Investitionen in den Kohleregionen des Rheinischen Reviers.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen und Kommunen in den Kohleregionen des Rheinischen Reviers.

Was wird gefördert?

Die NRW.BANK unterstützt Investitionen in den Kohleregionen des Rheinischen Reviers im Rahmen des Investitionsgesetzes. Ziel ist es, die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Regionen zu fördern.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Wer kann Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier beantragen?

Unternehmen und Kommunen in den Kohleregionen des Rheinischen Reviers

Wer ist Fördergeber von Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier?

Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen