NRW.Mikrodarlehen – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: NRW.BANK
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Das NRW.Mikrodarlehen unterstützt Existenzgründungen und Wachstumsvorhaben von Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleinstunternehmen, Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NRW.BANK.
Voraussetzungen
Erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation, Unternehmensstandort in Nordrhein-Westfalen, positives Votum eines STARTERCENTER NRW.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Stellungnahme des STARTERCENTERS
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu NRW.Mikrodarlehen
Wer kann NRW.Mikrodarlehen beantragen?
Kleinstunternehmen, Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei NRW.Mikrodarlehen?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man NRW.Mikrodarlehen beantragen?
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von NRW.Mikrodarlehen?
Fördergeber ist NRW.BANK. Quelle: nrwbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen