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Fördermittel für Berliner Sportvereine mit Kinderschutzsiegel – Förderung in Berlin

Fördergeber: Land Berlin

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 9 Tagen

Berliner Sportvereine und -verbände benötigen ab 2026 bzw. 2027 das LSB-Kinderschutzsiegel, um Fördermittel zu erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Berliner Sportvereine und -verbände.

Was wird gefördert?

So setzt der LSB Berlin ein Zeichen für einen sicheren Sport für Kinder und Jugendliche in unserer Stadt und wird damit auch der Fördervereinbarung mit dem Land Berlin gerecht, die festschreibt, dass Vereins- und Verbandsförderungen mit dem Kinderschutzsiegel verknüpft werden müssen. Abhängig vom Förderprogramm benötigen Berliner Sportvereine und -verbände ab 2026 bzw. 2027 das LSB-Kinderschutzsiegel, um Fördermittel zu erhalten.

Frist und Status

Ab 2026 bzw. 2027

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Berlin.

Voraussetzungen

Vereine und Verbände müssen das LSB-Kinderschutzsiegel besitzen, um Fördermittel zu erhalten, es sei denn, sie haben keine Mitglieder unter 18 Jahren oder bieten keine Angebote für Minderjährige an.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung zur Ausnahme vom Kinderschutzsiegel

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Fördermittel für Berliner Sportvereine mit Kinderschutzsiegel

Wer kann Fördermittel für Berliner Sportvereine mit Kinderschutzsiegel beantragen?

Berliner Sportvereine und -verbände

Bis wann kann man Fördermittel für Berliner Sportvereine mit Kinderschutzsiegel beantragen?

Ab 2026 bzw. 2027

Wer ist Fördergeber von Fördermittel für Berliner Sportvereine mit Kinderschutzsiegel?

Fördergeber ist Land Berlin. Quelle: lsb_berlin.

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Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin