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Kinderschutzsiegel - Prüfschema – Förderung in Berlin

Fördergeber: Landessportbund Berlin

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

Das Kinderschutzsiegel ist Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln für Berliner Sportvereine und -verbände.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Berliner Sportvereine und -verbände.

Was wird gefördert?

Ab 2026 bzw. 2027 benötigen Berliner Sportvereine und -verbände das LSB-Kinderschutzsiegel, um Fördermittel zu erhalten. Das Prüfschema hilft Vereinen zu klären, ob das Siegel für sie verpflichtend ist. Vereine ohne Mitglieder unter 18 Jahren oder ohne Angebote für Minderjährige können unter bestimmten Bedingungen Fördermittel auch ohne das Siegel beantragen.

Frist und Status

Fördermittel ab 2026 bzw. 2027 verfügbar

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Landessportbund Berlin.

Voraussetzungen

Vereine müssen das Kinderschutzsiegel beantragen, wenn sie Kinder und Jugendliche als Mitglieder haben oder Angebote für diese bereitstellen.

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Häufige Fragen zu Kinderschutzsiegel - Prüfschema

Wer kann Kinderschutzsiegel - Prüfschema beantragen?

Berliner Sportvereine und -verbände

Bis wann kann man Kinderschutzsiegel - Prüfschema beantragen?

Fördermittel ab 2026 bzw. 2027 verfügbar

Wer ist Fördergeber von Kinderschutzsiegel - Prüfschema?

Fördergeber ist Landessportbund Berlin. Quelle: lsb_berlin.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Berlin