KfW-Studienkredit – Förderung in bundesweit
Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Der KfW-Studienkredit unterstützt Studierende bei der Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten während des Studiums oder der Promotion.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Volljährige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 100 € – 650 €.
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „kfw_studienkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt des Finanzierungsbeginns maximal 44 Jahre alt sind.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu KfW-Studienkredit
Wer kann KfW-Studienkredit beantragen?
Volljährige Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland
Wie hoch ist die Förderung bei KfW-Studienkredit?
Förderbetrag: 100 € – 650 €.
Bis wann kann man KfW-Studienkredit beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von KfW-Studienkredit?
Fördergeber ist KfW Bankengruppe. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist KfW-Studienkredit mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört KfW-Studienkredit zur Gruppe „kfw_studienkredit". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 100 € – 650 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- bundesweit