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Komplettsanierungen zum Effizienzhaus – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Förderung für energetische Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Sanierer von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung.

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst 100 % der förderfähigen Kosten, maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit. Es werden verschiedene Boni für die Sanierung zum Effizienzhaus angeboten, darunter Tilgungszuschüsse und zusätzliche Förderungen für Fachplanung und Baubegleitung. Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden, bevor die Immobilie gekauft oder Verträge abgeschlossen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur erreichten Effizienz-Stufe,Beratungsgespräch durch die Hausbank

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Komplettsanierungen zum Effizienzhaus

Wer kann Komplettsanierungen zum Effizienzhaus beantragen?

Sanierer von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung

Wie hoch ist die Förderung bei Komplettsanierungen zum Effizienzhaus?

Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus?

Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 150.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit