Komplettsanierungen zum Effizienzhaus – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: KfW
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Förderung für energetische Maßnahmen zur Erreichung der Effizienzhaus-Stufen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Sanierer von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 150.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: KfW.
Voraussetzungen
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden, bevor die Immobilie gekauft oder Verträge abgeschlossen werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur erreichten Effizienz-Stufe,Beratungsgespräch durch die Hausbank
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Komplettsanierungen zum Effizienzhaus
Wer kann Komplettsanierungen zum Effizienzhaus beantragen?
Sanierer von energetisch hochwertigen Wohngebäuden zur Selbstnutzung oder Vermietung
Wie hoch ist die Förderung bei Komplettsanierungen zum Effizienzhaus?
Förderbetrag: bis 150.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Komplettsanierungen zum Effizienzhaus?
Fördergeber ist KfW. Quelle: sikb.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 150.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit