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Justiz-Programm (2021–2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Justiz-Programm fördert die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen innerhalb der EU.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit mit Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, auf gegenseitiger Anerkennung, gegenseitigem Vertrauen und justizieller Zusammenarbeit beruht. Dadurch werden auch die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte gestärkt. Aus dem Programm werden Fördermittel zum Beispiel für Schulungen für Richter und andere Rechtspraktiker sowie für einen wirksamen Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen bereitgestellt. Spezifische Ziele des Programms sind: Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen, Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung, Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle und Förderung des Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz).

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_justiz_programm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Das Programm richtet sich an Angehörige der Rechtsberufe, Einrichtungen der Rechtspflege sowie nationale, regionale und lokale Behörden.

Die Teilnahme steht auch den Kandidaten- und Beitrittsländern sowie internationalen Organisationen offen.

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Häufige Fragen zu Justiz-Programm (2021–2027)

Wer kann Justiz-Programm (2021–2027) beantragen?

Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Justiz-Programm (2021–2027) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Justiz-Programm (2021–2027)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Justiz-Programm (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Justiz-Programm (2021–2027) zur Gruppe „eu_justiz_programm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

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