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Antrag möglichZuschuss

Justiz-Programm (2021–2027) – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Europäische Kommission

Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 93 Tagen

Das Justiz-Programm bildet die Grundlage für die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der Europäischen Union in den Jahren 2021 bis 2027.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.

Was wird gefördert?

Das Justiz-Programm wird von der Europäischen Kommission gefördert und richtet sich an Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereine. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und ist bundesweit verfügbar. Anträge können laufend gestellt werden, es gibt keine festen Fristen.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_justiz_programm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Häufige Fragen zu Justiz-Programm (2021–2027)

Wer kann Justiz-Programm (2021–2027) beantragen?

Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen

Bis wann kann man Justiz-Programm (2021–2027) beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Justiz-Programm (2021–2027)?

Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Justiz-Programm (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Justiz-Programm (2021–2027) zur Gruppe „eu_justiz_programm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

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