Justiz-Programm (2021–2027) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Justiz-Programm fördert die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen innerhalb der EU.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_justiz_programm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Das Programm richtet sich an Angehörige der Rechtsberufe, Einrichtungen der Rechtspflege sowie nationale, regionale und lokale Behörden.
Die Teilnahme steht auch den Kandidaten- und Beitrittsländern sowie internationalen Organisationen offen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Justiz-Programm (2021–2027)
Wer kann Justiz-Programm (2021–2027) beantragen?
Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Bis wann kann man Justiz-Programm (2021–2027) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Justiz-Programm (2021–2027)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Justiz-Programm (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Justiz-Programm (2021–2027) zur Gruppe „eu_justiz_programm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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