Justiz-Programm (2021–2027) – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Europäische Kommission
Stand: September 2026 · Geprüft vor 46 Tagen
Das Justiz-Programm bildet die Grundlage für die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der Europäischen Union in den Jahren 2021 bis 2027.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Europäische Kommission.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „eu_justiz_programm“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Justiz-Programm (2021–2027)"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Justiz-Programm (2021–2027) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Justiz-Programm (2021–2027)
Wer kann Justiz-Programm (2021–2027) beantragen?
Bildungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände/Vereinigungen
Bis wann kann man Justiz-Programm (2021–2027) beantragen?
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Justiz-Programm (2021–2027)?
Fördergeber ist Europäische Kommission. Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Justiz-Programm (2021–2027) mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Justiz-Programm (2021–2027) zur Gruppe „eu_justiz_programm". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- bundesweit