Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Förderung zur Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Auszubildende.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 55.900 €.
Frist und Status
Antragstellung ist erforderlich, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Mindestens vier Wohnheimplätze müssen innerhalb eines Objekts entstehen.
Die Plätze müssen für mindestens sechs Monate zur Verfügung stehen und an Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende,Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende
Wer kann Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?
Auszubildende
Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?
Förderbetrag: bis 55.900 €.
Bis wann kann man Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?
Antragstellung ist erforderlich, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.
Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 55.900 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg