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Antrag möglichZuschuss

Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Land Baden-Württemberg

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 45 Tagen

Förderung zur Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch einen einmaligen Zuschuss.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende.

Was wird gefördert?

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Baden-Württemberg den erstmaligen Erwerb sowie die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende. Gefördert wird je Wohnheimplatz, wobei die Wohnheimplätze nur an berechtigte Personen vermietet werden dürfen und die Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen muss. Die energetischen Anforderungen des GEG sind einzuhalten. Es müssen mindestens vier Wohnheimplätze innerhalb eines Objekts entstehen, die den Auszubildenden für mindestens sechs Monate zur Verfügung stehen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 40.000 € – 55.000 €.

Frist und Status

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.

Offizielle Programm-Quelle →

Voraussetzungen

Mindestens vier Wohnheimplätze müssen innerhalb eines Objekts entstehen, die für Auszubildende zur dauerhaften Nutzung bereitgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende,Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende"

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Häufige Fragen zu Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende

Wer kann Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Auszubildende

Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende?

Förderbetrag: 40.000 € – 55.000 €.

Bis wann kann man Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende?

Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Investitionskredit Kommune direkt
  • → Startfinanzierung 80
  • → Umweltfinanzierung

Auf einen Blick

Förderbetrag
40.000 € – 55.000 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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