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Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Förderung zur Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende.

Was wird gefördert?

Mit dieser Förderung unterstützt das Land Baden-Württemberg den erstmaligen Erwerb sowie die Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende. Gefördert wird je Wohnheimplatz. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Wohnheimplätze nur an berechtigte Personen vermietet werden und die Miete niedriger ist als die ortsübliche Vergleichsmiete. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung des Vorhabens.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei bis 55.900 €.

Frist und Status

Antragstellung ist erforderlich, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Mindestens vier Wohnheimplätze müssen innerhalb eines Objekts entstehen.

Die Plätze müssen für mindestens sechs Monate zur Verfügung stehen und an Auszubildende mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende,Nachweise über die Einhaltung der Voraussetzungen

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Häufige Fragen zu Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende

Wer kann Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Auszubildende

Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Förderbetrag: bis 55.900 €.

Bis wann kann man Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?

Antragstellung ist erforderlich, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.

Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen - Wohnheimplätze für Auszubildende?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 55.900 €
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg