Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 8 Tagen
Förderung zur Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende durch einen einmaligen Zuschuss.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Auszubildende.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 40.000 € – 55.000 €.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Mindestens vier Wohnheimplätze müssen innerhalb eines Objekts entstehen, die für Auszubildende zur dauerhaften Nutzung bereitgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Förderung von Wohnheimplätzen für Auszubildende,Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende
Wer kann Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?
Auszubildende
Wie hoch ist die Förderung bei Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende?
Förderbetrag: 40.000 € – 55.000 €.
Bis wann kann man Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen - Schaffung neuer Wohnheimplätze für Auszubildende?
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 40.000 € – 55.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg