VeröffentlichtZuschuss
Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Einmaliger Zuschuss für die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Auszubildende.
Was wird gefördert?
Wir unterstützen Sie bei der Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende. Die allgemeinen Wohnverhältnisse werden auf Dauer verbessert, und die Wohnheimplätze werden barrierefrei. Eine Zusatzförderung für barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnheimplätze ist möglich. Die Miet- und Belegungsbindung beträgt 30 Jahre.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Mindestens vier Wohnheimplätze für Auszubildende müssen modernisiert werden.
Das Objekt muss in Baden-Württemberg sein und die Wohnheimplätze müssen im Eigentum des Antragstellers sein.
Die Modernisierung darf noch nicht begonnen worden sein.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsvordruck,Nachweise zur Modernisierung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende
Wer kann Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende beantragen?
Auszubildende
Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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