VeröffentlichtZuschuss

Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Einmaliger Zuschuss für die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende.

Was wird gefördert?

Wir unterstützen Sie bei der Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende. Die allgemeinen Wohnverhältnisse werden auf Dauer verbessert, und die Wohnheimplätze werden barrierefrei. Eine Zusatzförderung für barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnheimplätze ist möglich. Die Miet- und Belegungsbindung beträgt 30 Jahre.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Mindestens vier Wohnheimplätze für Auszubildende müssen modernisiert werden.

Das Objekt muss in Baden-Württemberg sein und die Wohnheimplätze müssen im Eigentum des Antragstellers sein.

Die Modernisierung darf noch nicht begonnen worden sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck,Nachweise zur Modernisierung

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Häufige Fragen zu Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende

Wer kann Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende beantragen?

Auszubildende

Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg