Junges Wohnen – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen
Das Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ fördert die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende in Brandenburg.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Auszubildende und Studierende.
Was wird gefördert?
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).
Antragsentwurf für dieses Programm
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Wer kann Junges Wohnen beantragen?
Auszubildende und Studierende
Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen?
Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Quelle: msgiv_brandenburg.
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