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Junges Wohnen – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)

Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 25 Tagen

Das Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ fördert die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende in Brandenburg.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Auszubildende und Studierende.

Was wird gefördert?

Im Land Brandenburg erfolgt die Förderung seitens des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) über die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und des Mietwohnungsneubaus. Ziel ist es, bezahlbaren modernen Wohnraum für Auszubildende und Studierende zu schaffen und zu modernisieren.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL).

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Junges Wohnen

Wer kann Junges Wohnen beantragen?

Auszubildende und Studierende

Wer ist Fördergeber von Junges Wohnen?

Fördergeber ist Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Quelle: msgiv_brandenburg.

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Auf einen Blick

Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg