Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Das Programm unterstützt Kommunen bei der Initiierung lokaler Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen.
Antragsberechtigt sind: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind..
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 83.333 € – 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_jugend_staerken“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
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Jetzt Projekt prüfenJugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Förderbetrag: 83.333 € – 300.000 €. Förderquote: 40 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit zur Gruppe „bmbfsfj_jugend_staerken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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