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JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen

Das Programm unterstützt Kommunen bei der Initiierung lokaler Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind..

Was wird gefördert?

Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie bei der Unterbringung in stabilen Wohnverhältnissen zu unterstützen. Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 83.333 € – 300.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_jugend_staerken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit

Wer kann JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit beantragen?

Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

Wie hoch ist die Förderung bei JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit?

Förderbetrag: 83.333 € – 300.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit zur Gruppe „bmbfsfj_jugend_staerken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
83.333 € – 300.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
bundesweit