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Antrag möglichZuschuss

JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen

Das Programm unterstützt Kommunen bei der Initiierung lokaler Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind..

Was wird gefördert?

Das Programm „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ unterstützt Sie als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei, Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene zu initiieren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind. Ziel des Programms ist es, Jugendliche und junge Erwachsene zu einer eigenständigen Lebensweise zu befähigen und sie bei der Unterbringung in stabilen Wohnverhältnissen zu unterstützen. Zielgruppe des Programms sind junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 26 Jahren (mit oder ohne Migrationshintergrund), die noch nicht in der Lage sind, ihr Leben eigenständig zu führen und/oder die von Wohnungslosigkeit bedroht oder betroffen sind.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 83.333 € – 300.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Zum Antrag beim Fördergeber →Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_jugend_staerken“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Erforderliche Unterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

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Häufige Fragen zu JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit

Wer kann JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit beantragen?

Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.

Wie hoch ist die Förderung bei JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit?

Förderbetrag: 83.333 € – 300.000 €. Förderquote: 40 %.

Bis wann kann man JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit?

Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit zur Gruppe „bmbfsfj_jugend_staerken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel für Vereine
  • → Förderung von Maßnahmen der Schul- und Spielwegesicherung
  • → Deutsche Fernsehlotterie – Projektförderung
  • → 100xDigital

Auf einen Blick

Förderbetrag
83.333 € – 300.000 €
Förderquote
40 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2028
Förderregion
bundesweit

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