JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 129 Tagen
Das Programm unterstützt Kommunen bei der Initiierung lokaler Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 40 %. Der Förderbetrag liegt bei 83.333 € – 300.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmbfsfj_jugend_staerken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Erforderliche Unterlagen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit
Wer kann JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit beantragen?
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 26 Jahren, die Hilfe beim Übergang in die Selbstständigkeit benötigen oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind.
Wie hoch ist die Förderung bei JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit?
Förderbetrag: 83.333 € – 300.000 €. Förderquote: 40 %.
Bis wann kann man JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2028. Anträge können bis zum 31.12.2028 gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit?
Fördergeber ist Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit zur Gruppe „bmbfsfj_jugend_staerken". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 83.333 € – 300.000 €
- Förderquote
- 40 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2028
- Förderregion
- bundesweit