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Impact Facility – Förderung in bundesweit

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen

KfW Capital investiert über die Impact Facility in deutsche und europäische VC -Fonds, die neben der finanziellen Rendite auch darauf abzielen, durch ihre Investitionen messbare soziale oder ökologische Effekte zu erzielen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen.

Was wird gefördert?

KfW Capital investiert im Rahmen der Impact Facility in dezidierte Impact- VC -Fonds, welche neben einer finanziellen eine soziale und/oder ökologische Rendite anstreben. Antragsberechtigt sind in Deutschland investierende VC - Impact -Fonds. Die Förderung erfolgt als Beteiligung. Die VC -Fonds können aus Mitteln der Fazilität bis maximal 15.000.000 EUR beziehungsweise bis zu 25 Prozent ihres Fondsvolumens erhalten. Die Impact Facility ist der 11. Baustein des Zukunftsfonds des Bundes, der zum Ziel hat, die Wachstumskapitalfinanzierung innovativer Technologieunternehmen bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus deutlich zu stärken. Bis zu 200.000.000 EUR stehen für die Impact-Investments bis 2030 zur Verfügung. Wie bei allen anderen Programmen auch, durchlaufen die VC -Fonds die marktübliche Due Diligence (DD) von KfW Capital, unter ausgeweiteter Prüfung der Impact -bezogenen Fähigkeiten und Prozesse.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 25 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 15.000.000 €.

Frist und Status

Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Kombinierbarkeit

Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwe_impact_facility“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Voraussetzungen

Die Zielfonds müssen das Thema Impact durch folgende Punkte systematisch adressieren: Darlegen der eigenen Wirkungslogik, um thematische Wirkungsbereiche, deren gesellschaftlichen Bedarf und den Ansatz zur Erreichung der Wirkung aufzuzeigen (Intentionalität) Definition von wirkungsbezogenen Zielen und Konzept zur kontinuierlichen Messung der Zielerreichung Berücksichtigung der Erreichung der oben genannten Impact Ziele an der Partizipation des Fondsmanagers an Gewinnen (Carried Interest) durch sogenannte Impact-Carry Weitere Kriterien, die die Fonds erfüllen müssen: Der Fondssitz befindet sich in Deutschland oder Europa.

Die Zielfonds müssen klassifiziert sein nach Artikel 8 oder 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Die Zielfonds investieren in junge, innovative und technologieorientierte Unternehmen mit einer dem Geschäftsmodell inhärenten Wirkung.

Hierbei muss mindestens die von KfW Capital investierte Summe in Unternehmen mit Sitz in Deutschland investiert werden.

Die Zielfonds haben ein unabhängiges privates Management, welches für die Investitionsstrategie relevante (Impact -)Erfahrung und Track Record vorweisen kann.

Die Zielfonds haben klare Investitions- und Exitstrategien.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

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Häufige Fragen zu Impact Facility

Wer kann Impact Facility beantragen?

Unternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Impact Facility?

Förderbetrag: bis 15.000.000 €. Förderquote: 25 %.

Bis wann kann man Impact Facility beantragen?

Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Impact Facility?

Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.

Ist Impact Facility mit anderen Förderungen kombinierbar?

Zur Kombinierbarkeit gehört Impact Facility zur Gruppe „bmwe_impact_facility". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 15.000.000 €
Förderquote
25 %
Förderart
Beteiligung
Förderregion
bundesweit