Invest BW – Innovation III – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 650.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Das Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Zusammenarbeit mehrerer Partner in einem Verbundvorhaben.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze,Förmlicher Förderantrag
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Invest BW – Innovation III
Wer kann Invest BW – Innovation III beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Invest BW – Innovation III?
Förderbetrag: 20.000 € – 650.000 €. Förderquote: 45 %.
Bis wann kann man Invest BW – Innovation III beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Das Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.
Wer ist Fördergeber von Invest BW – Innovation III?
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 20.000 € – 650.000 €
- Förderquote
- 45 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2027
- Förderregion
- Baden-Württemberg