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Invest BW – Innovation III – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 112 Tagen

Wenn Sie ein Forschungs- und Innovationsvorhaben zur Erschließung neuer Marktfelder in den Zukunftstechnologien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI -Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse, datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services) und Service -Plattformen ausgerichtet sind. Sie bekommen die Förderung als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben, die folgende Zukunftstechnologien und -felder im Fokus haben: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, biointelligente Systeme, innovative Mobilitätssysteme, CO2 -neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Gesundheitsdienstleistungen oder Informations- und Kommunikationsdienstleistungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen je nach Unternehmensgröße zwischen 15 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000 je Einzelvorhaben beziehungsweise EUR 1,3 Millionen je Verbundvorhaben, Forschungseinrichtungen in begründeten Fällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 650.000. Ihr Zuschuss muss mindestens EUR 20.000 betragen (Bagatellgrenze). In der Innovationsförderung werden regelmäßig technologie-, branchen- und themenoffene oder missionsorientierte Förderaufrufe mit besonderen Einreichungsfristen veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte über das elektronische Antragsportal zum jeweiligen Stichtag beim zuständigen Projektträger VDI / VDE Innovation + Technik GmbH ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 650.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Das Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe, wenn sie ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben oder einen Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg errichten wollen, sowie bei Verbundvorhaben außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Hochschulen und Hochschuleinrichtungen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: In einem Verbundvorhaben müssen mehrere Unternehmen beziehungsweise Unternehmen und Forschungseinrichtungen eng zusammenarbeiten, mehrere Partner entlang der Wertschöpfungskette kooperieren und anteilig innovative Leistungen erbringen, die beteiligten Unternehmen die Ergebnisse gemeinsam verwerten.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Sie führen das Vorhaben selbst und in seinen wesentlichen Teilen und überwiegend in Baden-Württemberg durch.

Ihre Bonität ist ausreichend, um das Projekt durchzuführen.

Sie verfügen über ausreichend entsprechend qualifiziertes Personal, das notwendige spezifische Fachwissen beziehungsweis das technologische und betriebswirtschaftliche Potenzial zur erfolgreichen Umsetzung des Vorhabens.

Ihr Vorhaben muss die vorgegebenen Förderprioritäten beziehungsweise -kriterien erfüllen, bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Sie bekommen keine Förderung, wenn Sie bereits eine Innovationsförderung im Rahmen von Invest BW erhalten haben, ein Unternehmen oder eine Forschungseinrichtung in Schwierigkeiten im Sinne der EU sind, ein Unternehmen sind, an dem juristische Personen des öffentlichen Rechts zu 25 Prozent oder mehr beteiligt sind, sowie ein Vorhaben planen, das ganz oder teilweise im Auftrag von Dritten durchgeführt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Invest BW – Innovation III

Wer kann Invest BW – Innovation III beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Invest BW – Innovation III?

Förderbetrag: 20.000 € – 650.000 €. Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man Invest BW – Innovation III beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Das Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Wer ist Fördergeber von Invest BW – Innovation III?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 650.000 €
Förderquote
45 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Baden-Württemberg