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Invest BW – Innovation III – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben) einschließlich Prozessinnovationen beziehungsweise nichttechnischen Innovationen und Dienstleistungsinnovationen, die branchenübergreifend auf neue Produkte, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und -prozesse, datenbasierte Dienstleistungen (sogenannte Smart Services) und Service-Plattformen ausgerichtet sind. Sie bekommen die Förderung als einzelnes Unternehmen oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und Forschungseinrichtungen oder Hochschulen für Vorhaben, die folgende Zukunftstechnologien und -felder im Fokus haben: künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Gesundheitstechnologien, biointelligente Systeme, innovative Mobilitätssysteme, CO2-neutrale Kraftstoffe oder Energiespeicher, Klimaschutz, Ressourceneffizienz, Gesundheitsdienstleistungen oder Informations- und Kommunikationsdienstleistungen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 45 %. Der Förderbetrag liegt bei 20.000 € – 650.000 €.

Frist und Status

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Das Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg sowie Forschungseinrichtungen und Hochschulen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Zusammenarbeit mehrerer Partner in einem Verbundvorhaben.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze,Förmlicher Förderantrag

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Häufige Fragen zu Invest BW – Innovation III

Wer kann Invest BW – Innovation III beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Invest BW – Innovation III?

Förderbetrag: 20.000 € – 650.000 €. Förderquote: 45 %.

Bis wann kann man Invest BW – Innovation III beantragen?

Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2027. Das Vorhaben muss bis spätestens 31.12.2027 abgeschlossen sein.

Wer ist Fördergeber von Invest BW – Innovation III?

Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
20.000 € – 650.000 €
Förderquote
45 %
Förderart
Zuschuss
Antragsfrist
31. Dezember 2027
Förderregion
Baden-Württemberg