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Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt neue vorbildhafte Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei neuen vorbildhaften Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung für Kooperationen in allen Geschäften der laufenden Verwaltung, in Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge, in der kommunalen Infrastruktur und in anderen Aufgabenbereichen sowie die über die Landesgrenzen hinaus gehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung beträgt bei Kooperationsprojekten mit 2 nordrhein-westfälischen Beteiligten EUR 175.000. Für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten gibt es eine Erhöhung um jeweils EUR 35.000. Für Kooperationsprojekte mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten beträgt die Förderhöhe EUR 75.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die zuständige Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 175.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts.

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Häufige Fragen zu Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)

Wer kann Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?

Förderbetrag: 75.000 € – 175.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
75.000 € – 175.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen