Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 141 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt neue vorbildhafte Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit mit Zuschüssen.
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 175.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Kooperationsprojekt stellt eine erstmalige Zusammenarbeit in dem geförderten Aufgabenbereich dar.
Bei Ihren Vorhaben muss es sich um wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung handeln.
Ihre Kooperation muss auf Dauer, mindestens jedoch auf den Bestand von 5 Jahren angelegt sein.
Ihre Kooperation führt zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mindestens 15 Prozent pro Jahr oder zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots oder leistet einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.
Es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenÖffentliche Einrichtung, Kommune
Förderbetrag: 75.000 € – 175.000 €. Förderquote: 90 %.
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Programm im Blick behalten
Merken & passende Alternativen findenKostenloses Konto: Programme merken, Fristen im Überblick und passende Alternativen für Ihr Vorhaben.
Welche Programme passen noch? Schnellcheck starten →