Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt neue vorbildhafte Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 175.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Kooperationsprojekt stellt eine erstmalige Zusammenarbeit in dem geförderten Aufgabenbereich dar.
Bei Ihren Vorhaben muss es sich um wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung handeln.
Ihre Kooperation muss auf Dauer, mindestens jedoch auf den Bestand von 5 Jahren angelegt sein.
Ihre Kooperation führt zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mindestens 15 Prozent pro Jahr oder zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots oder leistet einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.
Es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)
Wer kann Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?
Förderbetrag: 75.000 € – 175.000 €. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 75.000 € – 175.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen