Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) – Förderung in Nordrhein-Westfalen
Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt neue vorbildhafte Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 175.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)
Wer kann Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) beantragen?
Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie hoch ist die Förderung bei Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?
Förderbetrag: 75.000 € – 175.000 €. Förderquote: 90 %.
Wer ist Fördergeber von Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?
Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 75.000 € – 175.000 €
- Förderquote
- 90 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Nordrhein-Westfalen