VeröffentlichtZuschuss

Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) – Förderung in Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt neue vorbildhafte Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Öffentliche Einrichtung, Kommune.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei neuen vorbildhaften Projekten der interkommunalen Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung für Kooperationen in allen Geschäften der laufenden Verwaltung, in Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge, in der kommunalen Infrastruktur und in anderen Aufgabenbereichen sowie die über die Landesgrenzen hinaus gehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung beträgt bei Kooperationsprojekten mit 2 nordrhein-westfälischen Beteiligten EUR 175.000. Für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten gibt es eine Erhöhung um jeweils EUR 35.000. Für Kooperationsprojekte mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten beträgt die Förderhöhe EUR 75.000. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die zuständige Bezirksregierung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 90 %. Der Förderbetrag liegt bei 75.000 € – 175.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen des privaten oder öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Kooperationsprojekt stellt eine erstmalige Zusammenarbeit in dem geförderten Aufgabenbereich dar.

Bei Ihren Vorhaben muss es sich um wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung handeln.

Ihre Kooperation muss auf Dauer, mindestens jedoch auf den Bestand von 5 Jahren angelegt sein.

Ihre Kooperation führt zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mindestens 15 Prozent pro Jahr oder zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots oder leistet einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.

Es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)

Wer kann Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW) beantragen?

Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie hoch ist die Förderung bei Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?

Förderbetrag: 75.000 € – 175.000 €. Förderquote: 90 %.

Wer ist Fördergeber von Interkommunale Kooperationen (Förderrichtlinie IKZ NRW)?

Fördergeber ist Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
75.000 € – 175.000 €
Förderquote
90 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Nordrhein-Westfalen