Fördergeber: WIBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 6 Tagen
Förderung der Erstellung integrierter Quartierskonzepte und das Sanierungsmanagement zur Umsetzung nach dem Hessischen Energiegesetz.
Antragsberechtigt sind: Kommunale hessische Gebietskörperschaften.
Die Förderquote beträgt 15 %.
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Antragsvoraussetzung ist eine rechtskräftige Förderzusage nach dem Bundesprogramm für Maßnahmen im Rahmen des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“.
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Förderquote: 15 %.
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
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