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Integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement – Förderung in Hessen

Fördergeber: WIBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung der Erstellung integrierter Quartierskonzepte und das Sanierungsmanagement zur Umsetzung nach dem Hessischen Energiegesetz.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale hessische Gebietskörperschaften.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und das Sanierungsmanagement zur Umsetzung nach Teil II Nr. 6 der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes (HEG). Die Förderung ergänzt die Bundesförderung für Maßnahmen im Rahmen des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“. Antragsberechtigt sind kommunale hessische Gebietskörperschaften. Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 15 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: WIBank.

Voraussetzungen

Antragsvoraussetzung ist eine rechtskräftige Förderzusage nach dem Bundesprogramm für Maßnahmen im Rahmen des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular

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Häufige Fragen zu Integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement

Wer kann Integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement beantragen?

Kommunale hessische Gebietskörperschaften

Wie hoch ist die Förderung bei Integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement?

Förderquote: 15 %.

Wer ist Fördergeber von Integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement?

Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.

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Auf einen Blick

Förderquote
15 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen