Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Frauen im ländlichen Raum, Bildungsträger, Kleinstunternehmen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 160.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Es gelten spezifische Anforderungen an die Qualifikation und die Durchführung der Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Konzept über die geplante Entwicklung des Unternehmens,Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Anmeldung beim Gewerbeamt,Unternehmensnummer
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)
Wer kann Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) beantragen?
Frauen im ländlichen Raum, Bildungsträger, Kleinstunternehmen
Wie hoch ist die Förderung bei Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)?
Förderbetrag: 2.000 € – 160.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)?
Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 2.000 € – 160.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg