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Antrag möglichZuschuss

Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Frauen im ländlichen Raum, Bildungsträger, Kleinstunternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum sowie Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen bis zu 40 Prozent, in LEADER-Gebieten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 160.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 160.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen: Bildungsträger und -einrichtungen sowie sonstige Anbieter von Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen, bei Investitionen: Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen gilt: Sie müssen die erforderliche Kompetenz zur Durchführung der Maßnahmen aufweisen und entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen.

Sie legen ein Konzept vor, das unter anderem die geplanten Fachinhalte und die eingesetzten Referentinnen und Referenten ausweist, sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.

An Ihrer Qualifizierungsmaßnahme müssen mindestens 10 Frauen und an Ihrer Coachingmaßnahme mindestens 6 Frauen teilnehmen.

Jede Qualifizierungs- oder Coachingmaßnahme umfasst mindestens 18 Zeitstunden und höchstens 225 Zeitstunden.

Bei Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen gilt: Sie müssen ein Konzept über die geplante Entwicklung Ihres Unternehmens vorlegen.

Dieses Konzept muss Ihren Geschäftsplan mit wirtschaftlichen Kennzahlen, Informationen zur Zahl der Arbeitsplätze von Frauen, eine Marktanalyse sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.

Sie müssen den Nachweis Ihrer beruflichen Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Unternehmens, eine Anmeldung beim Gewerbeamt sowie Ihre Unternehmensnummer vorlegen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken, Erwerb von Kraftfahrzeugen, Schiffen, Schienenfahrzeugen und sonstigen überwiegend dem Transport dienenden und im Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen (Ausnahme: mobile Verkaufseinrichtungen).

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept über die geplante Entwicklung des Unternehmens,Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Anmeldung beim Gewerbeamt,Unternehmensnummer

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an.

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Häufige Fragen zu Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)

Wer kann Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) beantragen?

Frauen im ländlichen Raum, Bildungsträger, Kleinstunternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)?

Förderbetrag: 2.000 € – 160.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Baden-Württemberg
  • → Fördermittel für Vereine
  • → Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes
  • → Energie vom Land – Sonne, Wind, Wasser
  • → Ausrüstung von Schienenfahrzeugen mit Komponenten des Europäischen Zugsicherungssystems ERTMS und des automatisierten Bahnbetriebs (ATO) im Digitalen Knoten Stuttgart

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 160.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg

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