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Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR)

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Frauen im ländlichen Raum, Bildungsträger, Kleinstunternehmen.

Was wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Verbesserung von Erwerbs- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Frauen im ländlichen Raum und insbesondere in den LEADER-Gebieten. Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben: Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum sowie Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Kleinstunternehmen bis zu 40 Prozent, in LEADER-Gebieten bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 160.000. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das zuständige Regierungspräsidium.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 2.000 € – 160.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Es gelten spezifische Anforderungen an die Qualifikation und die Durchführung der Maßnahmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Konzept über die geplante Entwicklung des Unternehmens,Nachweis der beruflichen Fähigkeiten,Anmeldung beim Gewerbeamt,Unternehmensnummer

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Häufige Fragen zu Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)

Wer kann Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF) beantragen?

Frauen im ländlichen Raum, Bildungsträger, Kleinstunternehmen

Wie hoch ist die Förderung bei Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)?

Förderbetrag: 2.000 € – 160.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)?

Fördergeber ist Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
2.000 € – 160.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg