Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten in Hessen können Zuschüsse erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25 € – 180 €.
Frist und Status
Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber, die ihren Betriebssitz in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.
Es muss eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar bewirtschaftet werden.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Wer kann Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?
Landwirtschaftliche Betriebe
Wie hoch ist die Förderung bei Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?
Förderbetrag: 25 € – 180 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?
Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25 € – 180 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen