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Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten in Hessen können Zuschüsse erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebe.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen. Das Land zahlt Ihnen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt zwischen EUR 25,00 und EUR 180,00 je Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche. Bis zu einer Betriebsgröße von 100,00 Hektar förderfähiger Fläche beträgt Ihr Zuschuss 100 Prozent. Bei einer Betriebsgröße von 100,01 bis 250,00 Hektar beträgt Ihr Zuschuss 80 Prozent und bei einer Betriebsgröße von 250,01 bis 500,00 Hektar 60 Prozent der errechneten Ausgleichszulage. Bei den über 500,00 Hektar je Betrieb hinausgehenden Flächen erhalten Sie keine Förderung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25 € – 180 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber, die ihren Betriebssitz in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.

Es muss eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar bewirtschaftet werden.

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Häufige Fragen zu Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Wer kann Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?

Landwirtschaftliche Betriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?

Förderbetrag: 25 € – 180 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?

Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25 € – 180 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen