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Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen

Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten in Hessen können Zuschüsse erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebe.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, wenn Sie landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten dauerhaft nutzen. Das Land zahlt Ihnen mit Mitteln des Bundes und der Europäischen Union einen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die Ihnen im Vergleich mit Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt zwischen EUR 25,00 und EUR 180,00 je Hektar, abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche. Bis zu einer Betriebsgröße von 100,00 Hektar förderfähiger Fläche beträgt Ihr Zuschuss 100 Prozent. Bei einer Betriebsgröße von 100,01 bis 250,00 Hektar beträgt Ihr Zuschuss 80 Prozent und bei einer Betriebsgröße von 250,01 bis 500,00 Hektar 60 Prozent der errechneten Ausgleichszulage. Bei den über 500,00 Hektar je Betrieb hinausgehenden Flächen erhalten Sie keine Förderung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25 € – 180 €.

Frist und Status

Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber beziehungsweise Zusammenschlüsse dieser, die ihren Betriebssitz in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar in aus erheblich naturbedingten oder spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten bewirtschaften.

Sie müssen mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Anforderungen der Konditionalität nach EU -Verordnung zu GAP-Strategieplänen erfüllen.

Für Flächen, die stillgelegt sind oder die aus der Erzeugung genommen wurden, erhalten Sie keine Förderung.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Wer kann Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?

Landwirtschaftliche Betriebe

Wie hoch ist die Förderung bei Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?

Förderbetrag: 25 € – 180 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?

Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.

Wer ist Fördergeber von Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
25 € – 180 €
Förderquote
100 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen