Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 105 Tagen
Landwirtschaftliche Betriebe in benachteiligten Gebieten in Hessen können Zuschüsse erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Landwirtschaftliche Betriebe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25 € – 180 €.
Frist und Status
Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Betriebsinhaberinnen und -inhaber beziehungsweise Zusammenschlüsse dieser, die ihren Betriebssitz in Hessen haben und eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen in benachteiligten Gebieten ausüben.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen eine förderfähige Fläche von mindestens 3 Hektar in aus erheblich naturbedingten oder spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten bewirtschaften.
Sie müssen mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb die Anforderungen der Konditionalität nach EU -Verordnung zu GAP-Strategieplänen erfüllen.
Für Flächen, die stillgelegt sind oder die aus der Erzeugung genommen wurden, erhalten Sie keine Förderung.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
Wer kann Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?
Landwirtschaftliche Betriebe
Wie hoch ist die Förderung bei Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?
Förderbetrag: 25 € – 180 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) beantragen?
Anträge sind bis zum 15.5. eines Jahres einzureichen.
Wer ist Fördergeber von Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25 € – 180 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen