Innovationsnetzwerke – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: NBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen
Das Förderprogramm unterstützt leistungsfähige Innovationsnetzwerke zur Verbesserung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerkes sowie Konsortien..
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 150.000 €.
Frist und Status
Antragsstellung jederzeit möglich.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Voraussetzungen
Das Vorhaben muss innerhalb der Stärkefelder der niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3) liegen.
Erforderliche Unterlagen
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsnetzwerke
Wer kann Innovationsnetzwerke beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerkes sowie Konsortien.
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsnetzwerke?
Förderbetrag: 30.000 € – 150.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Innovationsnetzwerke beantragen?
Antragsstellung jederzeit möglich.
Wer ist Fördergeber von Innovationsnetzwerke?
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 30.000 € – 150.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bundesweit