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Innovationsnetzwerke – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 5 Tagen

Das Förderprogramm unterstützt leistungsfähige Innovationsnetzwerke zur Verbesserung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerkes sowie Konsortien..

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Qualifizierung von Innovationsnetzwerken, um Wissensbildung und Technologietransfer zu stärken sowie die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft auszubauen. Förderfähig sind Ausgaben zur Durchführung des Netzwerkmanagements, wie Personal- und Sachausgaben. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, abhängig von der Region und den spezifischen Bedingungen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei 30.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Antragsstellung jederzeit möglich.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Das Vorhaben muss innerhalb der Stärkefelder der niedersächsischen Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3) liegen.

Erforderliche Unterlagen

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Häufige Fragen zu Innovationsnetzwerke

Wer kann Innovationsnetzwerke beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), juristische Personen als Träger des Innovationsnetzwerkes sowie Konsortien.

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsnetzwerke?

Förderbetrag: 30.000 € – 150.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Innovationsnetzwerke beantragen?

Antragsstellung jederzeit möglich.

Wer ist Fördergeber von Innovationsnetzwerke?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
30.000 € – 150.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bundesweit