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Innovationskredit 4.0 – Förderung in Bayern

Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 23 Tagen

Der Innovationskredit 4.0 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Innovations- und Digitalisierungsprojekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt Sie als Unternehmen mit dem „Innovationskredit 4.0“, wenn Sie die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen beschleunigen und Innovationen umsetzen möchten. Dazu gehört auch die Entwicklung und Einführung neuer, innovativer Geschäftsmodelle. Außerdem unterstützt die LfA Ihr innovatives Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Gefördert werden bei innovativen Vorhaben: Investitionen und mit der Innovation zusammenhängende Betriebsmittel, bei innovativen Unternehmen: darüber hinaus auch der allgemeine Betriebsmittelbedarf. Die Kredithöhe beträgt zwischen EUR 25.000 und EUR 7,5 Millionen je Vorhaben. Damit können Sie 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Darüber hinaus bekommen Sie einen Tilgungszuschuss von 2 Prozent des Zusagebetrags bei innovativen Vorhaben/Geschäftsmodellen und von 1 Prozent bei innovativen Unternehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 7.500.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben, zu entwickelnde/geänderte Geschäftsmodelle oder innovative Unternehmen erfüllen, Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern durchführen, Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie mit ihm nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.

Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.

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Häufige Fragen zu Innovationskredit 4.0

Wer kann Innovationskredit 4.0 beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationskredit 4.0?

Förderbetrag: 25.000 € – 7.500.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von Innovationskredit 4.0?

Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bayern
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Jobbegleiter
  • → Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE)
  • → Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)

Auf einen Blick

Förderbetrag
25.000 € – 7.500.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bayern

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