Innovationskredit 4.0 – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 104 Tagen
Der Innovationskredit 4.0 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Innovations- und Digitalisierungsprojekten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 7.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU (einschließlich neu gegründeter Unternehmen) und Angehörige der freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen mindestens eines der im Merkblatt genannten Kriterien für innovative Vorhaben, zu entwickelnde/geänderte Geschäftsmodelle oder innovative Unternehmen erfüllen, Ihr Vorhaben in wesentlichen Teilen in Bayern durchführen, Ihr Vorhaben so weit vorbereiten, dass Sie mit ihm nach der Zusage der beantragten Mittel innerhalb eines Jahres beginnen können.
Betriebsübernahmen, Umschuldungen und Prolongationen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie erhalten keine Förderung für Vorhaben, die der Ausschlussliste der LfA Förderbank Bayern für Programmkredite und Bürgschaften entsprechen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „Innovationskredit 4.0"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
0/500 Zeichen
Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Innovationskredit 4.0 zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationskredit 4.0
Wer kann Innovationskredit 4.0 beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationskredit 4.0?
Förderbetrag: 25.000 € – 7.500.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Innovationskredit 4.0?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 7.500.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern