Innovationskredit 4.0 – Förderung in Bayern
Fördergeber: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Der Innovationskredit 4.0 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung von Innovations- und Digitalisierungsprojekten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 25.000 € – 7.500.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, einschließlich neu gegründeter Unternehmen, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationskredit 4.0
Wer kann Innovationskredit 4.0 beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationskredit 4.0?
Förderbetrag: 25.000 € – 7.500.000 €. Förderquote: 100 %.
Wer ist Fördergeber von Innovationskredit 4.0?
Fördergeber ist Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 25.000 € – 7.500.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Bayern