Fördergeber: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, um innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren zu planen, zu entwickeln, umzusetzen oder weiterzuentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer.
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind für den Innovationsgutschein BW kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen, Existenzgründende in der Vorgründungsphase sowie Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung, für den Innovationsgutschein Start-up BW: Existenzgründende, die in Baden-Württemberg gründen werden (Vorgründungsphase), sowie Start-ups bis maximal 5 Jahre nach Gründung, für den Innovationsgutschein Hightech BW: KMU, die älter als 5 Jahre sind und die maximal 100 Mitarbeitende beschäftigen und einen Vorjahresumsatz von maximal EUR 20 Millionen aufweisen, mit Hauptsitz in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Als konsultierbare Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen gelten öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und angewandten Forschung, außerdem vergleichbare privatwirtschaftliche Anbieter von Entwicklungsdienstleistungen.
Sie bekommen die Förderung grundsätzlich nur für Entwicklungsleistungen im vorwettbewerblichen Bereich.
Ihr Unternehmen muss spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Zuwendung formal gegründet worden sein, beispielsweise durch Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt oder Ähnliches.
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem: Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen durch Betriebsangehörige, unmittelbar oder mittelbar verbundene Unternehmen oder Familienmitglieder, klassische Unternehmensberatungen (beispielsweise Strategie- oder Organisationsberatung beziehungsweise betriebswirtschaftliche Beratung) und Unternehmercoachings, Outsourcing von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die üblicherweise betriebsintern ablaufen, die Entsendung von Forschungspersonal ins Unternehmen, der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie interne Personal-, Sach- und Reisekosten (Ausnahme: Materialkosten bei Innovationsgutscheinen Hightech BW und Start-up BW.
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Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Fördergeber ist Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Quelle: foerderdatenbank.de.
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