Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: Land Baden-Württemberg
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen
Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Baden-Württemberg.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Land Baden-Württemberg.
Voraussetzungen
Das Unternehmen hat maximal 100 Mitarbeitende (250 für 'Mittelstand trifft Start-ups') und darf keine öffentliche Beteiligung von 25 % oder mehr haben.
Der Vorjahresumsatz darf 20 Mio.
Euro (50 Mio.
Euro für 'Mittelstand trifft Start-ups') nicht überschreiten.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen
Wer kann Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?
Fördergeber ist Land Baden-Württemberg. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Baden-Württemberg