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Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen – Förderung in Baden-Württemberg

Fördergeber: L-Bank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen

Das Land Baden-Württemberg unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit Zuschüssen für Forschungs- und Entwicklungsprojekte.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Die Innovationsgutscheine fördern Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die darauf abzielen, innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Förderung deckt bis zu 50 % der Ausgaben und ist für Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg oder für Existenzgründer in diesem Bundesland verfügbar. Es gibt verschiedene Varianten der Innovationsgutscheine, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen, darunter Start-ups und etablierte Unternehmen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.

Voraussetzungen

Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein oder eine Existenzgründung dort planen.

Es gelten spezifische Anforderungen an die Unternehmensgröße und den Vorjahresumsatz.

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Häufige Fragen zu Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen

Wer kann Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen beantragen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen?

Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Baden-Württemberg