VeröffentlichtBeteiligungskapital

Innovationsfonds SH – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Der Innovationsfonds SH bietet Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen zur Finanzierung innovativer Vorhaben.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Der Innovationsfonds SH hat das Ziel, Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bereitzustellen. Die Förderung kann für innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung, -erweiterung und -nachfolge genutzt werden. Ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten. Die Beteiligungsform kann entweder still oder offen sein, mit Beträgen von 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR. Die Laufzeit der stillen Beteiligung beträgt bis zu 10 Jahre.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 50.000 € – 1.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

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Häufige Fragen zu Innovationsfonds SH

Wer kann Innovationsfonds SH beantragen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsfonds SH?

Förderbetrag: 50.000 € – 1.000.000 €.

Wer ist Fördergeber von Innovationsfonds SH?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
50.000 € – 1.000.000 €
Förderart
Beteiligungskapital
Förderregion
Schleswig-Holstein