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Antrag möglichZuschuss

Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) – Förderung in Bremen

Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank GmbH

Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 22 Tagen

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Das Land Bremen unterstützt Sie auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) bei der Suche nach geeigneten Märkten, Marketingmaßnahmen und Vertriebswegen für Ihre innovativen neuen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen in den Bereichen Marktforschung und Wissenstransfer, Marktanalyse, Entwicklung von Marketing und Vertriebswegen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller und Projekt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Fremdleistungen, maximal EUR 20.000. Sie können in einem Projekt mehrere Dienstleisterinnen und Dienstleister kombinieren. Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Offizielle Programm-Quelle →

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.

Gefördert werden können Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie.

Von der Förderung ausgeschlossen sind FuE -Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden, Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden, Unternehmen in Schwierigkeiten.

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Häufige Fragen zu Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)

Wer kann Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) beantragen?

Unternehmen, Existenzgründer

Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)?

Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.

Wer ist Fördergeber von Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)?

Fördergeber ist Bremer Aufbau-Bank GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

  • → Fördermittel Bremen
  • → Fördermittel für Unternehmen
  • → Förderprogramm Beratung kleiner und mittlerer Unternehmen
  • → Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Bremen
  • → Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 20.000 €
Förderquote
50 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Bremen

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