Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) – Förderung in Bremen
Fördergeber: Bremer Aufbau-Bank GmbH
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Unternehmen und Existenzgründer können Zuschüsse für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen beantragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Existenzgründer.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 20.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Wer kann Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL) beantragen?
Unternehmen, Existenzgründer
Wie hoch ist die Förderung bei Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)?
Förderbetrag: bis 20.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)?
Fördergeber ist Bremer Aufbau-Bank GmbH. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 20.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Bremen