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Innovation in Brandenburg (IiB) – Förderung in Brandenburg

Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 7 Tagen

Wenn Sie Forschungsinfrastrukturen ausbauen oder erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Brandenburg fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gefördert werden Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung an bestimmten Hochschulen für spezifische Vorhaben, Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation einschließlich Erstausstattung sowie Geräteinvestitionen an Mehrländerforschungseinrichtungen und Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung. Darüber hinaus bekommen Sie als staatliche Hochschule, staatlich anerkannte Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung die Förderung für Geräteinvestitionen für Forschung, Entwicklung und Innovation. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt normalerweie 60 Prozent der zuwendungs-/zuweisungsfähigen Ausgaben. Bei Geräteinvestitionen müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 20.000 betragen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein. Ihren Antrag zur Förderung von Geräteinvestitionen stellen Sie bitte zu bestimmten Stichtagen. Im Übrigen können Sie Ihre Anträge fortlaufend stellen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.

Frist und Status

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Mehrländerforschungseinrichtungen sowie Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Sie müssen die geförderten Gebäude und Geräte mindestens 5 Jahre nach Erhalt der Abschlusszahlung für den Zuwendungszweck nutzen und die Geräte im Land Brandenburg belassen, es sei denn, Sie ersetzen sie durch gleich- oder höherwertige Güter.

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu Innovation in Brandenburg (IiB)

Wer kann Innovation in Brandenburg (IiB) beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Innovation in Brandenburg (IiB)?

Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 60 %.

Bis wann kann man Innovation in Brandenburg (IiB) beantragen?

Anträge können fortlaufend gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von Innovation in Brandenburg (IiB)?

Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 20.000 €
Förderquote
60 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Brandenburg