Innovation in Brandenburg (IiB) – Förderung in Brandenburg
Fördergeber: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Stand: August 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Das Land Brandenburg fördert den Ausbau von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Zuschüssen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 60 %. Der Förderbetrag liegt bei ab 20.000 €.
Frist und Status
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Mehrländerforschungseinrichtungen sowie Lehr- und Versuchsanstalten im Bereich der Agrarforschung mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Innovation in Brandenburg (IiB)
Wer kann Innovation in Brandenburg (IiB) beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Innovation in Brandenburg (IiB)?
Förderbetrag: ab 20.000 €. Förderquote: 60 %.
Bis wann kann man Innovation in Brandenburg (IiB) beantragen?
Anträge können fortlaufend gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Innovation in Brandenburg (IiB)?
Fördergeber ist Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 20.000 €
- Förderquote
- 60 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Brandenburg