Förderung von Inklusionsbetrieben in Niedersachsen – Förderung in Niedersachsen
Fördergeber: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Integrationsamt
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Die Förderung unterstützt die Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben zur Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 35 %.
Frist und Status
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Integrationsamt.
Voraussetzungen
Neugründung oder Erweiterung eines Inklusionsbetriebes, mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Erforderliche Unterlagen
- Kurzbeschreibung des Vorhabens,Details der Förderung
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderung von Inklusionsbetrieben in Niedersachsen
Wer kann Förderung von Inklusionsbetrieben in Niedersachsen beantragen?
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung bei Förderung von Inklusionsbetrieben in Niedersachsen?
Förderquote: 35 %.
Bis wann kann man Förderung von Inklusionsbetrieben in Niedersachsen beantragen?
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderung von Inklusionsbetrieben in Niedersachsen?
Fördergeber ist Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Integrationsamt. Quelle: nbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 35 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Niedersachsen