Fördergeber: NBank
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 28 Tagen
Die Förderung unterstützt die Neugründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben zur Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderquote beträgt 35 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: NBank.
Neugründung oder Erweiterung eines Inklusionsbetriebes, mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, nachhaltige wirtschaftliche Tragfähigkeit.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Förderung von Inklusionsbetrieben in Niedersachsen zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Förderquote: 35 %.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.
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