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Inklusionsbetriebe – Förderung in Niedersachsen

Fördergeber: NBank

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Förderung für die Gründung oder Erweiterung von Inklusionsbetrieben zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Was wird gefördert?

Inklusionsbetriebe dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Förderung umfasst Investitionskostenzuschüsse für die Arbeitsplatzausstattung und Personalkostenzuschüsse bis zu 35% des Arbeitgeberbruttolohns der schwerbehinderten Beschäftigten. Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen können Anträge stellen, um neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen zu schaffen.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 35 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: NBank.

Voraussetzungen

Mindestens zwei neu geschaffene Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen; mindestens 30% bis maximal 50% der Beschäftigten müssen schwerbehindert sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Kurzbeschreibung des Vorhabens,Details der Förderung

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Häufige Fragen zu Inklusionsbetriebe

Wer kann Inklusionsbetriebe beantragen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Wie hoch ist die Förderung bei Inklusionsbetriebe?

Förderquote: 35 %.

Wer ist Fördergeber von Inklusionsbetriebe?

Fördergeber ist NBank. Quelle: nbank.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
35 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Niedersachsen