Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 70 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Projekte zur Ausbildung von arbeitslosen und wenig qualifizierten Menschen mit Zuschüssen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+).
Antragsberechtigt sind: Bildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 40 %.
Anträge sind nach Veröffentlichung eines Förderaufrufs zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, geeignete wissenschaftliche Institutionen, hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie deren Zusammenschlüsse.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Teilnehmende Ihrer Maßnahmen müssen ihren Erstwohnsitz in Hessen haben und arbeitslos beziehungsweise von Arbeitslosigkeit bedroht sein; eingeschlossen sind Angehörige der sogenannte „Stillen Reserve“, Leistungsbeziehende des Asylbewerberleistungsgesetzes mit guter Bleibeperspektive und Personen mit Aufenthaltstitel sowie Geringqualifizierte und Beschäftigte mit ergänzendem Leistungsbezug nach den Sozialgesetzbüchern.
Ihr Projekt muss mindestens 3 der folgenden Kriterien erfüllen: innovative Ansätze, die benachteiligte Menschen am Arbeitsmarkt nachhaltig und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedarfe in Beschäftigung oder Ausbildung (auch Teilzeitausbildung) vermitteln, Gewinnung innovativer Akteure als Projektträger beziehungsweise Kooperationspartner (freie Träger, Hochschule, Unternehmen, Pflegeeinrichtungen et cetera), Stärkung rechtskreis- und fachbereichsübergreifender Kooperationen in den Gebietskörperschaften, Heranführung von Zielgruppen an Fachkräfteberufe, für die bislang die Einstiegsschwelle zu hoch lag, einschließlich der Eröffnung geschlechtergerechter Zugänge zu Zukunftsberufen und solchen mit Fachkräftebedarf (zum Beispiel Handwerk, Pflege, IT, Erziehungsberufe, Kreativwirtschaft, Gesundheitswirtschaft), Sensibilisierung von Arbeitgebern, dass benachteiligte Personen als wertvolles Fachkräftepotenzial zu sehen und als Bewerber für entsprechende Ausbildungsgänge in Erwägung zu ziehen sind, Berücksichtigung der sozialräumlichen Strukturen und Aktivierung des sozialen Beziehungsnetzwerks der Teilnehmenden zur individuellen Kompetenzstärkung und Wiedereingliederung in Arbeitsmarkt und Gesellschaft, Lernen im Prozess der Arbeit für Un- und Angelernte, Befähigung im Bereich der Digitalisierung, hinsichtlich der digitalen Kompetenzen von Teilnehmenden oder durch das digitale Lernen von Qualifizierungsinhalten, Stärkung der Resilienz von Arbeitslosen sowie von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten, beispielsweise um psychische Belastungen in der Arbeitswelt abzufedern, nach Projektabschluss Übernahme der Methodik durch weitere Akteure angestrebt und wahrscheinlich, Projektfortführung nach Ende der Förderung, Gewinnung neuer Erkenntnisse, aus denen sich innovative Projekte oder weiterführende konzeptionelle Ansätze der hessischen Arbeitsmarktförderung praxisnah ableiten und umsetzen lassen, Projekte, die Erkenntnisse für eine optimierte Steuerung des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems oder im Sinne einer Prognose für künftige Entwicklungen auf dem hessischen Arbeitsmarkt gewinnen, anlassbezogene und konzeptionell fundierte Adressierung aktueller Handlungsbedarfe, beispielsweise zur Bewältigung der Pandemiefolgen von SARS-CoV-2 (COVID-19).
Beachten Sie bitte, dass Kooperationen zwischen Antragstellerinnen und Antragstellern und Unternehmen der freien Wirtschaft sowie regionale Partnerschaften, die über das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt hinaus reichen, ausdrücklich begrüßt werden.
Eine Kofinanzierung Ihres Vorhabens, zum Beispiel durch kommunale Mittel, ist obligatorisch.
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Jetzt Projekt prüfenBildungseinrichtungen, Kommunen, Verbände, öffentliche Einrichtungen
Förderquote: 40 %.
Anträge sind nach Veröffentlichung eines Förderaufrufs zu stellen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales. Quelle: foerderdatenbank.de.
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