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Cybersicherheitsforschung – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei Projekten im Bereich der Cybersicherheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung bei Forschungsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit, die der Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen und verlässlicher Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dienen. Sie erhalten die Förderung für Studien, auch Machbarkeitsstudien, Umsetzungskonzepte einschließlich der beispielhaften Umsetzung sowie Prototypen, Demonstratoren und anwendungsfähige Software. Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht, in denen Themengebiete für zu fördernde Projekte definiert werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte nach entsprechendem Förderaufruf Ihre Projektskizze elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit, ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft, in Hessen ansässige Forschungseinrichtungen sowie überregional finanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

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Häufige Fragen zu Cybersicherheitsforschung

Wer kann Cybersicherheitsforschung beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Cybersicherheitsforschung?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Cybersicherheitsforschung?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen