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Cybersicherheitsforschung – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei Projekten im Bereich der Cybersicherheit.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung bei Forschungsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit, die der Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen und verlässlicher Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dienen. Sie erhalten die Förderung für Studien, auch Machbarkeitsstudien, Umsetzungskonzepte einschließlich der beispielhaften Umsetzung sowie Prototypen, Demonstratoren und anwendungsfähige Software. Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht, in denen Themengebiete für zu fördernde Projekte definiert werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte nach entsprechendem Förderaufruf Ihre Projektskizze elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit, ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 80 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind hessische Hochschulen inklusive der staatlich anerkannten Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft, in Hessen ansässige und vom Land institutionell geförderte Forschungseinrichtungen sowie überregional finanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.

Gemeinschaftsanträge von mehreren Antragsberechtigten sind möglich.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen nachweisen, dass es sich um ein Projekt im Rahmen Ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit handelt und Ihr Forschungsthema und die Zielsetzung Ihres Projekts nicht bereits in hinreichend vergleichbarer Weise bearbeitet wurden oder werden.

Im Antragsverfahren müssen Sie den Forschungsbedarf, die Forschungszielsetzung, -methodik und -aufgaben sowie den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand im Forschungsthema nachvollziehbar darstellen.

Sie müssen gewährleisten, dass das Vorhaben, für das Sie eine Förderung erhalten, ordnungsgemäß und zweckentsprechend durchgeführt und abgerechnet wird.

Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts muss sichergestellt sein und Sie dürfen die Maßnahme noch nicht begonnen haben.

Im Fall eines Gemeinschaftsantrags müssen die Konsortialpartnerinnen und -partner ihre Zusammenarbeit und vor allem die Verwertung der Ergebnisse in einem Vertrag regeln.

Erforderliche Unterlagen

  • Projektskizze

Antragsentwurf für dieses Programm

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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

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Häufige Fragen zu Cybersicherheitsforschung

Wer kann Cybersicherheitsforschung beantragen?

Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Wie hoch ist die Förderung bei Cybersicherheitsforschung?

Förderquote: 80 %.

Wer ist Fördergeber von Cybersicherheitsforschung?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
80 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen