Cybersicherheitsforschung – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Das Land Hessen unterstützt Forschungseinrichtungen und Hochschulen bei Projekten im Bereich der Cybersicherheit.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Forschungseinrichtungen, Hochschulen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 80 %.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind hessische Hochschulen, staatlich anerkannte Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft, in Hessen ansässige Forschungseinrichtungen sowie überregional finanzierte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Hessen.
Erforderliche Unterlagen
- Projektskizze
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Cybersicherheitsforschung
Wer kann Cybersicherheitsforschung beantragen?
Forschungseinrichtungen, Hochschulen
Wie hoch ist die Förderung bei Cybersicherheitsforschung?
Förderquote: 80 %.
Wer ist Fördergeber von Cybersicherheitsforschung?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderquote
- 80 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen