VeröffentlichtZuschuss

Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Wenn Sie Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz zum Beispiel von kommunalen Infrastrukturen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, mit denen Sie die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen. Sie erhalten eine Förderung für investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG; die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG, innovative Energietechnologien nach § 6 HEG, kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG, Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG, etwa Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung, Maßnahmen zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien, betriebliche Energieeffizienz-Netzwerke, Energiewende im Quartier – Unterstützung für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanagement in hessischen Kommunen nach §§ 7, 8 HEG. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 30 und 100 Prozent, abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihr Zusammenschlüsse und ein Energiedienstleister (Kontraktoren).

Als Unternehmen werden Sie nur gefördert, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind.

Beachten Sie bitte außerdem die in Teil III der Richtlinie genannten allgemeinen Förderbestimmungen und die in den Einzelprogrammen genannten Bedingungen.

Antragsentwurf für dieses Programm

Wir schreiben euch einen Entwurf für „Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes"

Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.

0/500 Zeichen

Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.

Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?

Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.

Jetzt Projekt prüfen

Häufige Fragen zu Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Wer kann Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes?

Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen