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Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes – Förderung in Hessen

Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen

Das Land Hessen unterstützt Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz mit Zuschüssen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei Vorhaben, mit denen Sie die Ziele des Hessischen Energiegesetzes (HEG) umsetzen. Sie erhalten eine Förderung für investive kommunale Maßnahmen nach § 3 HEG; die Förderung erfolgt auf Grundlage der Kommunalrichtlinie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien nach § 5 HEG, innovative Energietechnologien nach § 6 HEG, kommunale Energiekonzepte, Energieeffizienzpläne und Konzepte zur Erzeugung und Verteilung von erneuerbaren Energien nach § 7 HEG, Energieberatung und Akzeptanzmaßnahmen nach § 8 HEG.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 30 %.

Frist und Status

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse sowie Energiedienstleister.

Unternehmen müssen kleine oder mittlere Unternehmen sein.

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Häufige Fragen zu Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes

Wer kann Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes beantragen?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen

Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes?

Förderquote: 30 %.

Bis wann kann man Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes beantragen?

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Wer ist Fördergeber von Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes?

Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.

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Auf einen Blick

Förderquote
30 %
Förderart
Zuschuss
Förderregion
Hessen