Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 134 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz zum Beispiel von kommunalen Infrastrukturen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Die Förderquote beträgt 30 %.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihr Zusammenschlüsse und ein Energiedienstleister (Kontraktoren).
Als Unternehmen werden Sie nur gefördert, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind.
Beachten Sie bitte außerdem die in Teil III der Richtlinie genannten allgemeinen Förderbestimmungen und die in den Einzelprogrammen genannten Bedingungen.
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenUnternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Förderquote: 30 %.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
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