Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes – Förderung in Hessen
Fördergeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Wenn Sie Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz zum Beispiel von kommunalen Infrastrukturen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 30 %.
Frist und Status
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben natürliche und juristische Personen, kommunale Gebietskörperschaften und ihr Zusammenschlüsse und ein Energiedienstleister (Kontraktoren).
Als Unternehmen werden Sie nur gefördert, wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind.
Beachten Sie bitte außerdem die in Teil III der Richtlinie genannten allgemeinen Förderbestimmungen und die in den Einzelprogrammen genannten Bedingungen.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes
Wer kann Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes beantragen?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen
Wie hoch ist die Förderung bei Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes?
Förderquote: 30 %.
Bis wann kann man Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes beantragen?
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Wer ist Fördergeber von Energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes?
Fördergeber ist Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderquote
- 30 %
- Förderart
- Zuschuss
- Förderregion
- Hessen