Hessen-Mikrodarlehen – Förderung in Hessen
Fördergeber: WIBank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Mit dem Hessen-Mikrodarlehen können Existenzgründende und junge Unternehmen ihre Finanzierungslücke schließen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Existenzgründende, junge Unternehmen, natürliche Personen, Angehörige freier Berufe.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 3.000 € – 35.000 €.
Frist und Status
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: WIBank.
Voraussetzungen
Sie dürfen nicht länger als 5 Jahre ununterbrochen hauptberuflich selbstständig gewesen sein, Ihr Wohnsitz befindet sich in Deutschland, Ihre SCHUFA-Auskunft weist keine unerledigten Negativmerkmale auf, Sie sind nicht in ein Insolvenzverfahren verwickelt und haben das KfW StartGeld nicht für das betroffene Vorhaben in Anspruch genommen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,beglaubigtes notarielles Schuldversprechen
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Hessen-Mikrodarlehen
Wer kann Hessen-Mikrodarlehen beantragen?
Existenzgründende, junge Unternehmen, natürliche Personen, Angehörige freier Berufe
Wie hoch ist die Förderung bei Hessen-Mikrodarlehen?
Förderbetrag: 3.000 € – 35.000 €.
Bis wann kann man Hessen-Mikrodarlehen beantragen?
Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Hessen-Mikrodarlehen?
Fördergeber ist WIBank. Quelle: wibank.
Weitere Förderprogramme
- → Fördermittel Hessen
- → Fördermittel für Unternehmen
- → Förderung eines innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandels in Hessen
- → Bürgschaften zur Sicherung von Investitionen in Wohngebäuden und Gebäuden mit sozialen Einrichtungen
- → Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe (Landesbürgschaftsprogramm)
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 3.000 € – 35.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Hessen