Fördergeber: KfW Bankengruppe
Stand: November 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Mit dem Direktkredit können kommunale Investitionen gefördert werden.
Antragsberechtigt sind: kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände.
Sie können mit dem Direktkredit eine Beteiligung der KfW an der gesamten Bandbreite kommunaler Investitionen erhalten. Gefördert werden auch: Investitionen der Kommunen in Bereichen, die gemäß EU-Recht eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellen (z.B. in der Energieversorgung, Vermietung und Verpachtung etc.) einschließlich Grundstücke. Die zu fördernde Maßnahme muss im Rahmen des Vermögenshaushaltes des aktuellen Haushaltsjahres liegen und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Der Kredit kann bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten für Kredite bis 2 Mio. € und bis zu 50% für Kredite über 2 Mio. € betragen, mit einem Höchstbetrag von 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: KfW Bankengruppe.
Die zu fördernde Maßnahme muss im Rahmen des Vermögenshaushaltes des aktuellen Haushaltsjahres liegen und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen erfüllen.
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Jetzt Projekt prüfenkommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände
Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.
Fördergeber ist KfW Bankengruppe.
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