Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Zusatzförderung unterstützt Familien beim Bau oder Erwerb von neuem Wohnraum, der besondere Anforderungen an Barrierefreiheit oder Energieeffizienz erfüllt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Frist und Status
Anträge können nur zusammen mit der Basisförderung gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Nachweis über die vollständige barrierefreie Bauausführung nach DIN 18040-2 oder Nachweis über eine besonders innovative Bauausführung oder Nachweis über den erhöhten energetischen Standard des Neubaus.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag,Nachweis über Barrierefreiheit,Vorhabensbeschreibung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums
Wer kann Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums beantragen?
Familien
Wie hoch ist die Förderung bei Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums?
Förderbetrag: bis 60.000 €.
Bis wann kann man Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums beantragen?
Anträge können nur zusammen mit der Basisförderung gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Zusatzförderung bei Bau oder Erwerb neuen Wohnraums?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderart
- Zuschuss | Darlehen
- Förderregion
- Bundesweit