Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum – Förderung in Bundesweit
Fördergeber: L-Bank
Stand: September 2026 · Aktualisiert vor 2 Tagen
Zusatzförderung für Familien, die neuen Wohnraum mit besonderen Bedingungen hinsichtlich Barrierefreiheit oder Energieeffizienz bauen oder kaufen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Familien.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei bis 60.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis 11.09.2026
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Nachweis über die vollständige barrierefreie Bauausführung nach DIN 18040-2 oder Nachweis über eine besonders innovative Bauausführung.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Bauausführung,Vorhabensbeschreibung,Mehrkostenauflistung
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum
Wer kann Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum beantragen?
Familien
Wie hoch ist die Förderung bei Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum?
Förderbetrag: bis 60.000 €.
Bis wann kann man Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 11. September 2026. Antragsfrist bis 11.09.2026
Wer ist Fördergeber von Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung neuer Wohnraum?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 60.000 €
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 11. September 2026
- Förderregion
- Bundesweit