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Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW – Förderung in Baden-Württemberg
Fördergeber: L-Bank
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 0 Tagen
Die Ergänzungsfinanzierung unterstützt bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf für den Immobilienerwerb, wenn die Basis- und Zusatzförderungen nicht ausreichen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die Immobilien erwerben möchten.
Was wird gefördert?
Die Ergänzungsfinanzierung deckt Ihren Finanzierungsbedarf, wenn die verbilligten Darlehen der Basis- und Zusatzförderung der Eigentumsfinanzierung BW nicht ausreichen und eine ergänzende Finanzierung über Ihre Hausbank nicht darstellbar ist. Sie müssen eine Zusage für Ihren Immobilienerwerb für die Basisförderung Z15 erhalten und ergänzenden Finanzierungsbedarf haben, dessen Finanzierung nicht über Ihre Hausbank darstellbar ist. Sollzinsbindungen von 10, 15 und 20 Jahren sind möglich, mit Tilgungsoptionen von 2 % oder 3 % p.a. und einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: L-Bank.
Voraussetzungen
Zusage für die Basisförderung Z15 und ergänzender Finanzierungsbedarf, der nicht über die Hausbank darstellbar ist.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweise für die Basisförderung Z15
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW
Wer kann Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW beantragen?
Privatpersonen, die Immobilien erwerben möchten
Wer ist Fördergeber von Ergänzungsfinanzierung zur Eigentumsfinanzierung BW?
Fördergeber ist L-Bank. Quelle: lbank.
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