Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Wenn Sie als Hochschule oder Forschungseinrichtung technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben begleiten oder als kleines neu gegründetes Technologieunternehmen weitere finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind: Existenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen.
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 180.000 €.
Das Programm läuft fortlaufend – Anträge sind laufend möglich. Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme eingereicht werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwi_exist_forschungstransfer“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsberechtigt sind in Förderphase I: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland, die die Gründungsteams beschäftigen, in Förderphase II: Kleine technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet worden sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Förderphase I Die Mitglieder Ihres Gründungsteams müssen über einen akademischen Abschluss verfügen (mindestens Diplom, Master oder vergleichbar), wobei eine Person des Gründungsteams eine niedrigere Qualifikationsstufe (zum Beispiel Bachelor oder anerkannte Berufsqualifikation) haben kann.
Ein Mitglied Ihres Gründungsteams übernimmt die Projektleitung und zeichnet sich durch entsprechende Managementqualifikation aus.
Ihr Gründungsteam verfügt über Technologieexpertise und unternehmerisches Potenzial.
Die grundlegenden Arbeiten Ihres Projekts müssen aus einem Forschungsprojekt beziehungsweise einer anderen wissenschaftlichen Arbeit hervorgehen, die unter Beteiligung eines oder mehrerer Mitglieder Ihres Gründungsteams durchgeführt wurde und nachhaltiges Potenzial einer wirtschaftlichen Verwertung erkennen lässt.
Ausgangspunkt ist immer eine technische Basisinnovation.
Die grundsätzliche Machbarkeit („proof of principle“) und die Validierung eines wirtschaftlich aussichtsreichen Anwendungsfalls muss gezeigt worden sein.
Ihr Gründungsteam wird bei der Kommerzialisierung der Projektergebnisse vollumfänglich unterstützt.
Insbesondere ist die Bereitschaft und Absicht der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung erforderlich, der Unternehmensgründung einen Zugriff auf das notwendige geistige Eigentum zu marktüblichen Konditionen zu gewähren, die einer nachhaltigen kommerziellen Entwicklung Ihres zu gründenden Unternehmens förderlich sind.
Eine Absichtserklärung über die Nutzung der geistigen Eigentumsrechte aus den zugrundeliegenden Forschungsarbeiten müssen Sie vor Bewilligung vorlegen.
Ihr Projekt muss auf eine technisch besonders anspruchsvolle innovative Produkt- oder Verfahrensidee gerichtet sein, deren Realisierung reine Entwicklungsarbeiten von mindestens 1 - 1,5 Jahren erfordert.
Ihr Projekt muss mit erheblichen, aber kalkulierbaren technischen Risiken verbunden sein.
Ihr Projekt muss einen dokumentierten Beitrag zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung leisten.
Ihr Projekt wird nicht durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert.
Die antragstellende Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung verpflichtet sich, Ihrem Forschungsteam entsprechende Arbeitsmöglichkeiten (Grundausstattung an Laboreinrichtungen und sonstige Infrastruktur) zur Verfügung zu stellen und Sie in allen Belangen zu unterstützen.
Eine Hochschullehrerin, ein Hochschullehrer beziehungsweise eine Arbeitsgruppenleiterin oder einen Arbeitsgruppenleiter der antragstellenden Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung begleitet Ihr Forschungsteam während der Projektlaufzeit als Mentorin beziehungsweise Mentor.
Ihr Gründungsteam verpflichtet sich, mit Unterstützung des gründungsunterstützenden Netzwerks einen oder gegebenenfalls mehrere Coaches auszuwählen, die Ihr Gründungsprojekt begleiten und Ihr Gründungsteam bei gründungsbezogenen Fragen unterstützen, und einen Coachingplan mit wesentlichen Schritten zur gründungsbezogenen Qualifizierung und Begleitung während der Projektlaufzeit abzustimmen.
Das Gründungscoaching soll innerhalb eines halben Jahres nach Projektstart begonnen werden.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Verlauf der Förderung sind zulässig, dürfen jedoch bei Projektbeginn noch nicht erfolgt sein und sind strikt von dem geförderten Projekt an der Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung zu trennen.
Produktentwicklungen im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse Dritter sind unzulässig und von der Förderung ausgeschlossen.
Förderphase II Die technische Demonstration Ihrer Innovation („proof of concept“) muss abgeschlossen sein.
Ihre Entwicklungsarbeiten zur Erstellung eines marktfähigen Prototyps beziehungsweise zur Vermarktung eines technologischen Verfahrens sind noch nicht abgeschlossen und erfordern noch weitere Entwicklungsarbeiten.
Eine nachvollziehbare Unternehmenskonzeption (Businessplan) liegt vor.
Ihr Unternehmen muss als Kapitalgesellschaft mit Unternehmenssitz in Deutschland vor Beginn der Förderphase II gegründet werden.
Eine Einlage von Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000 EUR in Ihr Unternehmen muss erbracht worden sein.
Die notwendigen Rechte am geistigen Eigentum aus der vorherigen Forschung und aus Förderphase I müssen Ihrem Unternehmen für eine wirtschaftliche Verwertung zur Verfügung stehen.
Mindestens ein Mitglied Ihres Gründungsteams aus Förderphase I bringt das Wissen und die Arbeitskraft in Ihr neues Unternehmen ein und ist in der Geschäftsführung vertreten.
Ihre Innovationen beruhen auf Anwendungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz.
Ihr Gründungsprojekt wird nicht durch andere Förderprogramme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Kommission gefördert.
Dies gilt nicht für Kredit- oder Beteiligungsprogramme.
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Jetzt Projekt prüfenExistenzgründer/in, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Förderbetrag: bis 180.000 €. Förderquote: 100 %.
Das Programm läuft fortlaufend, Anträge sind jederzeit möglich.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört EXIST - Forschungstransfer zur Gruppe „bmwi_exist_forschungstransfer". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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