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IKK – Investitionskredit Kommunen – Förderung in Bundesweit

Fördergeber: KfW

Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 65 Tagen

Förderkredit für Kommunen zur Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem IKK – Investitionskredit Kommunen fördern wir Investitionen der Kommunen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Gefördert werden bis zu 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller in Bereichen wie Kindergärten, Schulen, Verkehrsinfrastruktur und Stadtentwicklung. Der Kreditbetrag kann bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten betragen, abhängig von der Höhe des Kredits.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei 10.000.000 € – 150.000.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: KfW.

Voraussetzungen

Antragsteller müssen Kommunen oder kommunale Verbände sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular,Investitionsplan,Finanzierungsplan

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Häufige Fragen zu IKK – Investitionskredit Kommunen

Wer kann IKK – Investitionskredit Kommunen beantragen?

Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei IKK – Investitionskredit Kommunen?

Förderbetrag: 10.000.000 € – 150.000.000 €. Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von IKK – Investitionskredit Kommunen?

Fördergeber ist KfW. Quelle: kfw.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
10.000.000 € – 150.000.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Bundesweit