Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land – Förderung in bundesweit
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Juli 2026 · Zuletzt geprüft vor 128 Tagen
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen an Land.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Bürgerenergiegesellschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Frist und Status
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge können seit dem 01.07.2024 laufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Kombinierbarkeit
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_buergerenergie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Voraussetzungen
Antragsteller muss eine Gesellschaft aus mindestens 15 natürlichen Personen sein, die in einem bestimmten Umkreis um den Standort gemeldet sind.
Nicht förderfähig
- •Kommunen
- •der Bund
- •die Bundesländer
- •Hersteller von Windenergieanlagen und Antragsteller in Insolvenzverfahren.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land
Wer kann Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land beantragen?
Bürgerenergiegesellschaften
Wie hoch ist die Förderung bei Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land?
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 70 %.
Bis wann kann man Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land beantragen?
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge können seit dem 01.07.2024 laufend gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land?
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Ist Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land mit anderen Förderungen kombinierbar?
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land zur Gruppe „bmwk_buergerenergie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 300.000 €
- Förderquote
- 70 %
- Förderart
- Zuschuss
- Antragsfrist
- 31. Dezember 2026
- Förderregion
- bundesweit