Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Stand: Oktober 2026 · Geprüft vor 61 Tagen
Förderung für Bürgerenergiegesellschaften zur Errichtung von Windenergieanlagen an Land.
Antragsberechtigt sind: Bürgerenergiegesellschaften.
Die Förderquote beträgt 70 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 300.000 €.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge können seit dem 01.07.2024 laufend gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Dieses Programm gehört zur Förder-Gruppe „bmwk_buergerenergie“. Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar. Eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
Antragsteller muss eine Gesellschaft aus mindestens 15 natürlichen Personen sein, die in einem bestimmten Umkreis um den Standort gemeldet sind.
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Jetzt Projekt prüfenBürgerenergiegesellschaften
Förderbetrag: bis 300.000 €. Förderquote: 70 %.
Aktuelle Antragsfrist: 31. Dezember 2026. Anträge können seit dem 01.07.2024 laufend gestellt werden.
Fördergeber ist Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Quelle: foerderdatenbank.de.
Zur Kombinierbarkeit gehört Förderprogramm Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land zur Gruppe „bmwk_buergerenergie". Programme derselben Gruppe sind in der Regel nicht miteinander kombinierbar; eine individuelle Prüfung ist empfehlenswert.
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