Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 19 Tagen
Wenn Sie Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Antragsberechtigt sind: Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Antragsberechtigt sind Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen grundsätzlich bankübliche Sicherheiten nachweisen.Bis zu einer Darlehenshöhe von EUR 50.000 müssen Sie die Grundschuld bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht eintragen lassen.Von einer Förderung ausgeschlossen sind die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben.
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Jetzt Projekt prüfenEinzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
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