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IBB WEG-Finanzierung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Die IBB unterstützt die Finanzierung von Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).

Was wird gefördert?

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie bekommen die Förderung für die Verbesserung der Energieeffizienz, beispielsweise durch bessere Wärmedämmung, die Erneuerung von Fenstern oder Heizungstechnik, die Reduktion von Barrieren, zum Beispiel durch die Nachrüstung von Aufzügen oder Treppenliften, allgemeine Instandsetzung, Modernisierung und sonstige Baumaßnahmen, beispielsweise Erneuerung der Wasserversorgung, Strangsanierung, sowie sonstige Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 100 Prozent Ihres Finanzierungsbedarfs betragen. Gegebenenfalls bekommen Sie Tilgungszuschüsse bei der Inanspruchnahme von Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.

Frist und Status

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen grundsätzlich bankübliche Sicherheiten nachweisen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen,Nachweis banküblicher Sicherheiten

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu IBB WEG-Finanzierung

Wer kann IBB WEG-Finanzierung beantragen?

Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Wie hoch ist die Förderung bei IBB WEG-Finanzierung?

Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.

Bis wann kann man IBB WEG-Finanzierung beantragen?

Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.

Wer ist Fördergeber von IBB WEG-Finanzierung?

Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
bis 50.000 €
Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Berlin