IBB WEG-Finanzierung – Förderung in Berlin
Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die IBB unterstützt die Finanzierung von Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 100 %. Der Förderbetrag liegt bei bis 50.000 €.
Frist und Status
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzeleigentümerinnen und Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften in Berlin.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen grundsätzlich bankübliche Sicherheiten nachweisen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen,Nachweis banküblicher Sicherheiten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IBB WEG-Finanzierung
Wer kann IBB WEG-Finanzierung beantragen?
Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wie hoch ist die Förderung bei IBB WEG-Finanzierung?
Förderbetrag: bis 50.000 €. Förderquote: 100 %.
Bis wann kann man IBB WEG-Finanzierung beantragen?
Anträge müssen vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden.
Wer ist Fördergeber von IBB WEG-Finanzierung?
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- bis 50.000 €
- Förderquote
- 100 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Berlin