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IBB Energetische Gebäudesanierung – Förderung in Berlin

Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)

Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen

Die IBB unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit zinsvergünstigten Darlehen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.

Was wird gefördert?

Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dabei werden die bereits zinsverbilligten Darlehen der KfW Bankengruppe von der IBB mit einer weiteren Zinsvergünstigung ausgestattet. Sie bekommen die Förderung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, Kauf einer sanierten Wohnimmobilie, Sanierung eines Baudenkmals, Einzelmaßnahmen (wie Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster, Außentüren), Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen und Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (wie Gewerbeflächen) in Wohnfläche. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die IBB gewährt Ihnen auf den Kredit der KfW-Bankengruppe zusätzlich eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 150.000 pro Wohneinheit, wenn der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, und bis zu EUR 60.000 pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Sie erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent pro Wohneinheit.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 0.6 %. Der Förderbetrag liegt bei 60.000 € – 150.000 €.

Frist und Status

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).

Quelle und Lizenz

Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.

Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.

Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin.

Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag,Nachweis der banküblichen Sicherheiten

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu IBB Energetische Gebäudesanierung

Wer kann IBB Energetische Gebäudesanierung beantragen?

Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung

Wie hoch ist die Förderung bei IBB Energetische Gebäudesanierung?

Förderbetrag: 60.000 € – 150.000 €. Förderquote: 0.6 %.

Bis wann kann man IBB Energetische Gebäudesanierung beantragen?

Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen

Wer ist Fördergeber von IBB Energetische Gebäudesanierung?

Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
60.000 € – 150.000 €
Förderquote
0.6 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Berlin