IBB Energetische Gebäudesanierung – Förderung in Berlin
Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: Juli 2026 · Geprüft vor 58 Tagen
Die IBB unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit zinsvergünstigten Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0.6 %. Der Förderbetrag liegt bei 60.000 € – 150.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag,Nachweis der banküblichen Sicherheiten
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IBB Energetische Gebäudesanierung
Wer kann IBB Energetische Gebäudesanierung beantragen?
Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
Wie hoch ist die Förderung bei IBB Energetische Gebäudesanierung?
Förderbetrag: 60.000 € – 150.000 €. Förderquote: 0.6 %.
Bis wann kann man IBB Energetische Gebäudesanierung beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Wer ist Fördergeber von IBB Energetische Gebäudesanierung?
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 60.000 € – 150.000 €
- Förderquote
- 0.6 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Berlin