IBB Energetische Gebäudesanierung – Förderung in Berlin
Fördergeber: Investitionsbank Berlin (IBB)
Stand: September 2026 · Zuletzt geprüft vor 106 Tagen
Die IBB unterstützt die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit zinsvergünstigten Darlehen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 0.6 %. Der Förderbetrag liegt bei 60.000 € – 150.000 €.
Frist und Status
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: Investitionsbank Berlin (IBB).
Quelle und Lizenz
Die Angaben zu diesem Programm stammen aus der Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und steht unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0. Wörtlich übernommene Textpassagen werden unverändert wiedergegeben; maßgeblich ist stets das Original.
Hinweis der Förderdatenbank des Bundes: Es wird keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit und Verfügbarkeit der Angaben übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf den offiziellen Webseiten der fördergebenden Stellen.
Lizenzangabe der Quelle: Impressum der Förderdatenbank des Bundes
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter und Investoren sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung mit Investitionsort in Berlin.
Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Bauantrag,Nachweis der banküblichen Sicherheiten
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IBB Energetische Gebäudesanierung
Wer kann IBB Energetische Gebäudesanierung beantragen?
Kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Vermieter, Investoren, Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung
Wie hoch ist die Förderung bei IBB Energetische Gebäudesanierung?
Förderbetrag: 60.000 € – 150.000 €. Förderquote: 0.6 %.
Bis wann kann man IBB Energetische Gebäudesanierung beantragen?
Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen
Wer ist Fördergeber von IBB Energetische Gebäudesanierung?
Fördergeber ist Investitionsbank Berlin (IBB). Quelle: foerderdatenbank.de.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 60.000 € – 150.000 €
- Förderquote
- 0.6 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Berlin