IB.SH WEGfinanz – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Fördermittel für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 35.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Die Antragsteller müssen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sein und dürfen keine Hausgeldrückstände in den letzten drei Jahren haben.
Erforderliche Unterlagen
- Schufa-Auskunft,Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH WEGfinanz
Wer kann IB.SH WEGfinanz beantragen?
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH WEGfinanz?
Förderbetrag: 5.000 € – 35.000 €.
Wer ist Fördergeber von IB.SH WEGfinanz?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 5.000 € – 35.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein