Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Zuletzt geprüft vor 96 Tagen
Fördermittel für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümergemeinschaften.
Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 35.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Die Antragsteller müssen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sein und dürfen keine Hausgeldrückstände in den letzten drei Jahren haben.
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Jetzt Projekt prüfenWohnungseigentümergemeinschaften
Förderbetrag: 5.000 € – 35.000 €.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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