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IB.SH WEGfinanz – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Fördermittel für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben von Wohnungseigentümergemeinschaften in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Wohnungseigentümergemeinschaften.

Was wird gefördert?

IB.SH WEGfinanz bietet Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) günstige Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der IB.SH für Kleinstdarlehen ab 5.000 Euro für Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben. Jedes WEG-Mitglied haftet ausschließlich für das eigene Darlehen. Die Förderung umfasst Darlehen bis zu 35.000 Euro pro Wohnungseigentümer, mit einem vereinfachten Antragsverfahren und ohne Grundbucheintragung.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 5.000 € – 35.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft sein und dürfen keine Hausgeldrückstände in den letzten drei Jahren haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Schufa-Auskunft,Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft

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Häufige Fragen zu IB.SH WEGfinanz

Wer kann IB.SH WEGfinanz beantragen?

Wohnungseigentümergemeinschaften

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH WEGfinanz?

Förderbetrag: 5.000 € – 35.000 €.

Wer ist Fördergeber von IB.SH WEGfinanz?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
5.000 € – 35.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein