IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Zinsgünstige Refinanzierungsmittel zur Abdeckung eines mittel- oder langfristigen Finanzierungsbedarfs von 1 bis 5 Millionen Euro mit 50% Haftungsfreistellung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen, landwirtschaftliche Betriebe, Existenzgründende.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Die Förderquote beträgt 50 %. Der Förderbetrag liegt bei 1.000.000 € – 5.000.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Antragsteller müssen ihren Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein haben.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung
Wer kann IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung beantragen?
Kleine und mittlere Unternehmen, freiberuflich Tätige, gemeinnützige Organisationen, landwirtschaftliche Betriebe, Existenzgründende
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung?
Förderbetrag: 1.000.000 € – 5.000.000 €. Förderquote: 50 %.
Wer ist Fördergeber von IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen mit Haftungsfreistellung?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 1.000.000 € – 5.000.000 €
- Förderquote
- 50 %
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein