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IB.SH Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das zinsgünstige Kommunaldarlehen fördert die Finanzierung des Neubaus, der Erneuerung sowie der Instandhaltung öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwassernetze in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Gemeinden, Kreise und Ämter, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände.

Was wird gefördert?

Mit diesem zinsgünstigen und langlaufenden Darlehen fördern wir die Finanzierung des Neubaus, der Erneuerung sowie der Instandhaltung öffentlicher Wasserversorgungs- und Abwassernetze sowie der dazugehörigen langlebigen Infrastruktur (z. B. Leitungen, Rohre, Wasserwerke, Kläranlagen) in Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 40 Jahren.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Die Antragsteller müssen Gemeinden, Kreise, Ämter oder entsprechende Zweckverbände sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorhabensbeschreibung

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Häufige Fragen zu IB.SH Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft

Wer kann IB.SH Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft beantragen?

Gemeinden, Kreise und Ämter, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von IB.SH Kommunaldarlehen Wasserwirtschaft?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein