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IB.SH Kommunaldarlehen – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Das IB.SH Kommunaldarlehen fördert Investitions- und Finanzierungsvorhaben von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbänden in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem IB.SH Kommunaldarlehen fördert die IB.SH Investitions- und Finanzierungsvorhaben von Kommunen, kommunalen Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbänden in Schleswig-Holstein. Die Förderung erfolgt zu 100 Prozent mit einer Zinsbindung bis zu 30 Jahren. Die IB.SH ist Treuhänder für den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) und die Bewilligung erfolgt durch das Land. Es werden unter anderem kommunale Schulbauvorhaben, Neubau- sowie Sanierungsinvestitionsmaßnahmen unterstützt.

Fördersatz und Höhe

Die Förderquote beträgt 100 %.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

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Häufige Fragen zu IB.SH Kommunaldarlehen

Wer kann IB.SH Kommunaldarlehen beantragen?

Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Kommunaldarlehen?

Förderquote: 100 %.

Wer ist Fördergeber von IB.SH Kommunaldarlehen?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderquote
100 %
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein