Fördergeber: IB.SH
Stand: Oktober 2026 · Aktualisiert vor 14 Tagen
Darlehen zur Ergänzung der Immobilienfinanzierung mit jährlichem Sondertilgungsrecht.
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 250.000 €.
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgenommen.
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Jetzt Projekt prüfenPrivatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
Förderbetrag: 15.000 € – 250.000 €.
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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