VeröffentlichtDarlehen
IB.SH Immoflex – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Darlehen zur Ergänzung der Immobilienfinanzierung in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Was wird gefördert?
Mit dem IB.SH Immoflex Darlehen können Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie die Finanzierung für Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein ergänzen. Das Darlehen bietet ein jährliches Sondertilgungsrecht von bis zu 10 % und ermöglicht eine grundbuchliche Absicherung im Nachrang, was günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank ermöglicht.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Immoflex
Wer kann IB.SH Immoflex beantragen?
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Immoflex?
Förderbetrag: 15.000 € – 250.000 €.
Wer ist Fördergeber von IB.SH Immoflex?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 250.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein