IB.SH Immoflex – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Darlehen zur Ergänzung der Immobilienfinanzierung in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 250.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „IB.SH Immoflex"
Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Immoflex
Wer kann IB.SH Immoflex beantragen?
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Immoflex?
Förderbetrag: 15.000 € – 250.000 €.
Wer ist Fördergeber von IB.SH Immoflex?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- 15.000 € – 250.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein