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IB.SH Immoflex – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Darlehen zur Ergänzung der Immobilienfinanzierung in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.

Was wird gefördert?

Mit dem IB.SH Immoflex Darlehen können Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie die Finanzierung für Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein ergänzen. Das Darlehen bietet ein jährliches Sondertilgungsrecht von bis zu 10 % und ermöglicht eine grundbuchliche Absicherung im Nachrang, was günstigere Konditionen bei der mitfinanzierenden Bank ermöglicht.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei 15.000 € – 250.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.

Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.

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Häufige Fragen zu IB.SH Immoflex

Wer kann IB.SH Immoflex beantragen?

Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Immoflex?

Förderbetrag: 15.000 € – 250.000 €.

Wer ist Fördergeber von IB.SH Immoflex?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
15.000 € – 250.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein