VeröffentlichtDarlehen
IB.SH Immofix – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen
Darlehen zur Ergänzung der Immobilienfinanzierung mit günstigen Zinssätzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Was wird gefördert?
Mit dem IB.SH Immofix Darlehen können Privatpersonen ihre Immobilienfinanzierung ergänzen. Das Darlehen ist ab einem Betrag von 15.000 Euro erhältlich und bietet zwei Tilgungsvarianten. Die Förderung gilt für Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Förderung nur für Eigentümer selbst genutzter Immobilien, keine Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze.
Passt Ihr Projekt zu diesem Programm?
Prüfen Sie mit dem kostenlosen KI-Matching, ob IB.SH Immofix zu Ihrem Vorhaben passt – und welche weiteren Programme in Frage kommen.
Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Immofix
Wer kann IB.SH Immofix beantragen?
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Immofix?
Förderbetrag: ab 15.000 €.
Wer ist Fördergeber von IB.SH Immofix?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 15.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein