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IB.SH Immofix – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: Juli 2026 · Aktualisiert vor 4 Tagen

Darlehen zur Ergänzung der Immobilienfinanzierung mit günstigen Zinssätzen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.

Was wird gefördert?

Mit dem IB.SH Immofix Darlehen können Privatpersonen ihre Immobilienfinanzierung ergänzen. Das Darlehen ist ab einem Betrag von 15.000 Euro erhältlich und bietet zwei Tilgungsvarianten. Die Förderung gilt für Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien in Schleswig-Holstein. Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze sind von der Förderung ausgeschlossen.

Fördersatz und Höhe

Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Förderung nur für Eigentümer selbst genutzter Immobilien, keine Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze.

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Häufige Fragen zu IB.SH Immofix

Wer kann IB.SH Immofix beantragen?

Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie

Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Immofix?

Förderbetrag: ab 15.000 €.

Wer ist Fördergeber von IB.SH Immofix?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderbetrag
ab 15.000 €
Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein