IB.SH Immofix – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 51 Tagen
Darlehen zur Ergänzung der Immobilienfinanzierung mit günstigen Zinssätzen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie.
Was wird gefördert?
Fördersatz und Höhe
Der Förderbetrag liegt bei ab 15.000 €.
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Förderung nur für Eigentümer selbst genutzter Immobilien, keine Ferienwohnungen oder Zweitwohnsitze.
Antragsentwurf für dieses Programm
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Vier kurze Angaben zu eurem Verein — und ihr seht sofort einen strukturierten Antragsentwurf mit den 6 Standard-Abschnitten. Kostenlose Vorschau, kein Konto nötig.
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Immofix
Wer kann IB.SH Immofix beantragen?
Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie
Wie hoch ist die Förderung bei IB.SH Immofix?
Förderbetrag: ab 15.000 €.
Wer ist Fördergeber von IB.SH Immofix?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
Weitere Förderprogramme
Auf einen Blick
- Förderbetrag
- ab 15.000 €
- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein