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IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung – Förderung in Schleswig-Holstein

Fördergeber: IB.SH

Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen

Anschlussfinanzierung für Kunden mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind: Haupterwerbliche, private Unternehmen.

Was wird gefördert?

Der IB.SH Härtefallfonds Mittelstand sollte haupterwerbliche, private Unternehmen, die im Zuge der Corona Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind oder einen solchen erwartet haben, durch Darlehen im Wege einer echten Abschnittsfinanzierung unterstützen. Die Darlehensnehmer werden rechtzeitig vor Ablauf der fünfjährigen Laufzeit der Erstfinanzierung über eine optionale Anschlussfinanzierung zur Fortsetzung der Finanzierung mittels eines Anschreibens durch die IB.SH informiert. Die IB.SH gewährt in diesem Programm De-minimis-Beihilfen auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2023/2831.

Frist und Status

Antragseingang spätestens 6 Wochen vor Fälligkeit erforderlich

Fördergeber und Antragstellung

Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.

Voraussetzungen

Darlehensnehmer mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsunterlagen

Antragsentwurf für dieses Programm

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Häufige Fragen zu IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung

Wer kann IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung beantragen?

Haupterwerbliche, private Unternehmen

Bis wann kann man IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung beantragen?

Antragseingang spätestens 6 Wochen vor Fälligkeit erforderlich

Wer ist Fördergeber von IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung?

Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.

Weitere Förderprogramme

Auf einen Blick

Förderart
Darlehen
Förderregion
Schleswig-Holstein