IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung – Förderung in Schleswig-Holstein
Fördergeber: IB.SH
Stand: September 2026 · Geprüft vor 50 Tagen
Anschlussfinanzierung für Kunden mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Haupterwerbliche, private Unternehmen.
Was wird gefördert?
Frist und Status
Antragseingang spätestens 6 Wochen vor Fälligkeit erforderlich
Fördergeber und Antragstellung
Fördergeber und Antragstelle: IB.SH.
Voraussetzungen
Darlehensnehmer mit bestehenden Förderdarlehen aus dem IB.SH Härtefallfonds Mittelstand.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsunterlagen
Antragsentwurf für dieses Programm
Wir schreiben euch einen Entwurf für „IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung"
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Die Vorschau zeigt Zusammenfassung und Projektziel vollständig. Für die weiteren vier Abschnitte (Zielgruppe, Maßnahmen, Budget, Wirkung) fallen 9 € einmalig an — oder 89 € pro Jahr für unbegrenzte Entwürfe zu allen Programmen.
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Jetzt Projekt prüfenHäufige Fragen zu IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung
Wer kann IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung beantragen?
Haupterwerbliche, private Unternehmen
Bis wann kann man IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung beantragen?
Antragseingang spätestens 6 Wochen vor Fälligkeit erforderlich
Wer ist Fördergeber von IB.SH Härtefallfonds Mittelstand - Anschlussfinanzierung?
Fördergeber ist IB.SH. Quelle: ibsh.
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- Förderart
- Darlehen
- Förderregion
- Schleswig-Holstein